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вот еще вид билетов Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß _ 7 WaffG Stand: Januar 2006 BUNDESVERWALTUNGSAMT Impressum Mitglieder der Arbeitsgruppe: Wolfgang Finze; Deutscher Schützenbund e.V. Michael Gellenbeck; Landeskriminalamt Brandenburg Helmut Glaser; Bund Deutscher Sportschützen e.V. Dieter Graefrath; Bundesverwaltungsamt Niels Heinrich; Landespolizeiverwaltung 36, Hamburg Berthold Holzenthal; Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Bernd Kamm; Regierungspräsidium Kassel Helmut Kinsky; Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen Peter Krampe; Deutscher Seglerverband e.V. Detlef Mesletzky; Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. Gerhard Schorner; Landeskriminalamt 421, Schleswig-Holstein Peter Hans Durben, Hans Ströter; Deutsche Schießsport Union Redaktion Bundesverwaltungsamt Referat II B 7 - Waffenrechtliche Erlaubnisse Im Auftrag des Bundesministerium des Innern Vorwort Das am 01.04.2003 in Kraft getretene Waffengesetz, die ab 01.12.2003 anzuwendende Waffengesetz- Verordnung und das Beschussgesetz in der Fassung vom 11.10.2002 machten es erforderlich, die Fragen und Antworten für die Sachkundevermittlung und -prüfung zu überarbeiten und an das neue Recht anzupassen. Sie sind in diesem Katalog zusammengestellt. Gleich lautend gestellte Fragen mit unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten sind gewollt. Der vorliegende Fragenkatalog orientiert sich in seinem Aufbau an bisher bestehenden Katalogen, dabei wurde er um eine Vielzahl von Fragen ergänzt, und die bisherigen Fragen in Fragestellung und Antwort an das neue seit 01.04.2003 geltende Waffenrecht angepasst. Die Formulierungen im Katalog gelten für weibliche und männliche Personen, auch wenn dies aus sprachlichen Gründen nicht gesondert hervorgehoben ist. Künftig sollten für die Sachkundeprüfung ausschließlich Fragen aus diesem Katalog verwendet werden. Prüfungsausschüsse können im Einzelfall darüber hinausgehende Verständnisfragen stellen. Zu jedem Themenkomplex steht eine Vielzahl von Fragen zur Verfügung, aus welchen die Prüfungsbögen zu bilden sind. Die Möglichkeit für Schießsportverbände, verbandsspezifische Fragen z.B. zur jeweiligen Sportordnung oder anderer verbandsinterner Regelungen zu stellen, bleibt hiervon unberührt; diese Fragen sind jedoch zu separieren und haben keinen Einfluss auf Bestehen oder Nichtbestehen der bundesweit gültigen Sachkundeprüfung. Neben Multiple-Choice-Antworten muß die Antwort bei einem Teil der Fragen ausformuliert werden. Eine Musterantwort ist vorgegeben, die wortgenaue Wiedergabe ist jedoch nicht zwingend. Vielmehr geht es um das Erfassen der jeweiligen Thematik. Hierzu dient auch der zum Teil als Erläuterung beigefügte Text in Klammerzusätzen. Die Elemente, die in der Antwort enthalten sein müssen, sind hervorgehoben. Multiple-Choice-Antworten erheben keinen Anspruch auf vollständige Abhandlung der Fragestellung. Es ist immer die Frage in der gestellten Form ohne weitergehende Interpretation zu beantworten. Es können mehrere Antworten richtig sein, mindestens eine ist immer richtig. Hinweis Der Fragenkatalog ist auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes für Jedermann zugänglich. (http//www.bundesverwaltungsamt.de > Suchbegriff "Waffenrecht") Änderungen im Fragenkatalog sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesverwaltungsamtes gestattet. BVA Fragenkatalog Sachkundeprüfung 2006 Inhaltsverzeichnis Tb 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 5 - 18 Tb 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 19 - 36 Tb 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 37 - 50 Tb 4 Umgang mit Schusswaffen und Munition Seite 51 - 69 Tb 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition Seite 70 - 77 Tb 6 Schießen und Schießstätten Seite 78 - 85 Tb 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition Seite 86 - 88 Tb 8 Aufbewahren von Schusswaffen und Munition Seite 89 - 91 Tb 9 Not- und Seenotsignalmittel Seite 92 - 104 Tb 10 Sonstige Pflichten des Waffen- und Munitionsbesitzers Seite 105 - 107 Tb 11 Notwehr und Notstand Seite 108 - 116 Tb 12 Waffenkundliche Begriffe Seite 117 - 119 Tb 13 Handhabung der Schusswaffen Seite 120 - 123 Tb 14 Ballistik Seite 124 - 128 Tb 15 Langwaffen Seite 129 - 130 Tb 16 Kurzwaffen Seite 131 - 133 Tb 17 Munition Seite 134 - 139 Tb 18 Schießstandaufsicht Seite 140 - 142 I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 5 1.01 1. Was ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? 2. Was sind den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände? 3. Welche hier aufgeführten Gegenstände werden waffenrechtlich erfasst? Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Tragbare Gegenstände, - die zum Abschießen von Munition zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind. - bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann, sind den Schusswaffen gleichgestellt. a) Druckluftgewehr b) Armbrust c) Bogen 1.02 Wie werden Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes definiert? Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. 1.03 Wann ist eine Schusswaffe dauerhaft unbrauchbar gemacht? Dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 6 1.04 Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren? a) Wenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden. b) Wenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden. c) Wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden. 1.05 Wann geht die Schusswaffeneigenschaft nach dem Waffengesetz verloren? a) Wenn der Lauf dauerhaft zugeschweißt wird. b) Wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden. c) Wenn der Verschluss dauerhaft unbrauchbar gemacht und der Schlagbolzen entfernt wird. 1.06 Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Blasrohr a) Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen "F im Fünfeck" b) Doppelflinte 1.07 Welche der hier genannten Gegenstände sind Feuerwaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. b) Einläufige Waffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. c) Einläufige Waffen mit Luntenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. 1.08 Was ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Druckluftpistole b) Zündblättchenpistole c) Signalpistole Kaliber 4 I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 7 1.09 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes? a) Harpunen mit stark gespanntem Gummi als Antrieb. b) Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden. c) Präzisionsschleudern. 1.10 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Einläufige Waffen mit Funkenzündung (Steinschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. b) Bolzenschussgeräte für das Baugewerbe. c) Böller. 1.11 Was versteht man unter halbautomatischen Schusswaffen? Dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit sind und bei denen aus demselben Lauf durch erneute Betätigung des Abzuges jeweils ein weiterer Schuss abgegeben werden kann (ausgenommen Double-Action-Revolver). 1.12 Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig? a) Mit halbautomatischen Waffen kann man mehrere Schüsse aus demselben Lauf abgeben, ohne dass man Patronen per Hand nachladen muss. b) Mit halbautomatischen Waffen kann man durch einmaliges Betätigen des Abzugs mehrere Schüsse aus demselben Lauf abgeben. c) Mit halbautomatischen Waffen kann man einen Schuss abgeben, dann muss stets eine neue Patrone aus dem Magazin per Hand durchgeladen werden. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 8 1.13 Was versteht man unter dem Begriff "halbautomatische Waffe"? a) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird und bei der durch nochmalige Betätigung des Abzuges ein weiterer Schuss aus demselben Lauf abgegeben werden kann. b) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses durch manuelles Vor- und Zurückziehen des Verschlusshebels die leere Patronenhülse auswirft und eine neue Patrone aus dem Magazin zuführt. c) Eine Waffe, bei der nach Abgabe eines Schusses die leere Patronenhülse automatisch ausgeworfen wird, eine neue Patrone aber manuell per Hand geladen werden muss. 1.14 Welche der aufgeführten Waffen ist eine halbautomatische Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Single-Action-Revolver b) Selbstladepistole c) Doppelflinte 1.15 Welche der hier genannten Waffen ist eine halbautomatische Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Büchse mit Geradezugverschluss b) Selbstladeflinte c) Double-Action-Revolver 1.16 Erläutern Sie den Begriff "Waffe" im Sinne des WaffG! - Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände. - Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen. - Tragbare Gegenstände, die ohne dafür bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffsoder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 9 1.17 Was ist eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Blasrohr b) Degen c) Präzisionsschleuder 1.18 Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen? Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Kurzwaffen sind alle anderen Waffen. 1.19 Gibt es Schusswaffen, oder sonstige Gegenstände, die nicht erworben, besessen oder überlassen werden dürfen? Nennen sie mindestens vier dieser Gegenstände! Ja, "verbotene Waffen oder Munition", z.B.: - Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Butterflymesser, Wurfsterne, Hartkernmunition, Leuchtspurmunition - Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind - Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann - Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B. Nun-Chakus). (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz.) 1.20 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe? a) Samuraischwert b) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm c) Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft 1.21 Welches sind "verbotene Waffen" im Sinne des Waffengesetzes? a) Blasrohr, Harpune, Armbrust b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku) I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 10 1.22 Was versteht man unter einer "verbotenen Waffe"? a) Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf. b) Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist). c) Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf. 1.23 Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um "verbotene Waffen"? a) Schusswaffen mit Schalldämpfer. b) Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen. c) Schusswaffen mit einem Laserzielgerät. 1.24 Welche Schusswaffen zählen zu den "verbotenen Waffen"? a) Vorderschaftrepetierflinten bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wurde b) Betäubungsgewehre c) Schießkugelschreiber 1.25 Welches sind verbotene Waffen? a) Harpunen b) Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, Gegenstände des täglichen Gebrauchs vorzutäuschen c) Vorderschaftrepetierer 1.26 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine "verbotene Waffe"? a) Präzisionsschleuder b) Fahrtenmesser (Klinge von mir beidseitig geschliffen) c) Baseballschläger I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 11 1.27 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine "verbotene Waffe"? a) Sportdegen b) Stockdegen c) Halbautomatisches Gewehr 1.28 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? a) Schalldämpfer b) Bajonette für Langwaffen c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer 1.29 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? a) Butterflymesser b) Schlagringe c) Teleskopschlagstöcke 1.30 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten? a) Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen b) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen c) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen 1.31 Was sind "wesentliche Teile" von Schusswaffen? Nennen Sie mindestens vier! "Wesentliche Teile" sind: - der Lauf / Gaslauf - der Verschluss - das Patronen- oder Kartuschenlager (wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes ist) - das Griffstück, oder sonstige Waffenteile von Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind. - die Verbrennungskammer, soweit zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird - bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 12 1.32 Aus welchen wesentlichen Teilen besteht eine Schusswaffe? a) Lauf, Patronenlager, Verschluss, Griffstück bei Kurzwaffen b) Patrone, Visierung, Abzug c) Magazin, Schaft, Schlagbolzen 1.33 Was ist ein "wesentlicher Teil" einer Schusswaffe? a) Verschluss b) Abzug c) Magazin 1.34 "Wesentlicher Teil" einer Schusswaffe ist... a) der Schaft. b) der Verschluss. c) die Visierung. 1.35 "Wesentlicher Teil" eines Revolvers ist: a) die Griffschale. b) die Trommel. c) die Visiereinrichtung. 1.36 Welches sind wesentliche Teile von Schusswaffen? a) der Lauf b) das Magazin c) der Verschluss d) das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen e) die Trommel eines Revolvers f) der Gewehrschaft g) das Zielfernrohr 1.37 Welche der hier genannten Gegenstände sind keine "wesentlichen Teile" von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes? a) Wechseltrommel für Revolver b) Klappschaft für Flinten c) Ersatzmagazin für Büchsen I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 13 1.38 Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig? a) Repetierwaffen haben immer ein Magazin. b) Revolver haben immer eine Trommel. c) Pistolen haben immer ein Magazin. 1.39 Was versteht man bei Sportwaffen unter dem Begriff "Kleinkaliberwaffe"? a) Eine Waffe in einem Kaliber unter 40 mm. b) Eine Waffe in .22 l.r. (.22 lfB). c) Eine Waffe mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule. 1.40 Was ist ein "Kleinkalibergewehr"? a) Bezeichnung für eine Flinte Kal. .410 b) Bezeichnung für eine Langwaffe in .22 l.r. (long rifle) (oder auch .22 lfB = lang für Büchse) c) Gewehr in .243 Winchester 1.41 Was ist ein Drilling? a) Eine Repetierwaffe. b) Eine halbautomatische Waffe. c) Eine Einzelladerwaffe. 1.42 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes? a) halbautomatische Pistole b) Doppelflinte c) Schreckschussrevolver 1.43 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes? a) halbautomatische Pistole b) Perkussionspistole c) Revolver 1.44 Was sind Einzellader? Schusswaffen ohne Magazine mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 14 1.45 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes? a) Doppelbüchse b) Single-Action-Revolver c) halbautomatische Pistole 1.46 Welche der hier genannten Waffen sind Mehrlader im Sinne des Waffengesetzes? a) Double-Action-Revolver b) Repetierbüchse c) Doppelflinte 1.47 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Doppelflinte? a) Einzelladerwaffen b) Repetierwaffen c) halbautomatische Waffen 1.48 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Unterhebel- Repetierbüchse (lever-action)? a) Einzelladerwaffen b) Repetierwaffen c) halbautomatische Waffen 1.49 Welcher Unterschied besteht zwischen Büchse und Flinte? a) Büchse mit gezogenem Lauf für Kugelschuss, Flinte mit glattem Lauf für Schrotschuss b) Büchsen haben Kammerstängel und Verschluss, Flinten haben immer einen Kipplauf c) kein Unterschied 1.50 Die Vorderschaft-Repetierflinte ist eine... im Sinne des Waffengesetzes. a) Einzelladerwaffe b) Repetierwaffe c) halbautomatische Waffe I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 15 1.51 Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes? Sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte - feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder - gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt sind. 1.52 Was zählt zu den Geschosse im Sinne des Waffengesetzes? a) Platzpatronen b) Schrote c) Pfeile 1.53 Was zählt zu den Geschosse im Sinne des Waffengesetzes? a) Pfeile für Jagdbögen b) Bleirundkugeln für Vorderlader c) CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen 1.54 Welche Arten von Munition unterscheidet das Waffengesetz? - Patronenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die das Geschoss enthalten und Geschosse mit Eigenantrieb) - Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die kein Geschoss enthalten) - Pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen) - Hülsenlose Munition (Treibladungen mit und ohne Geschosse) 1.55 Welche Munitionsarten unterscheidet das Waffengesetz? - Patronenmunition, - hülsenlose Munition, - Kartuschenmunition, - pyrotechnische Munition. 1.56 Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst? a) Patronenmunition b) hülsenlose Munition c) pyrotechnische Munition I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 16 1.57 Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen: a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern. b) Wadcutter-Patronen. c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln. 1.58 Was ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes? a) Wurfpfeile b) Randfeuerpatronen c) Platzpatronen 1.59 Welche der hier genannten Gegenstände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes? a) Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen b) Armbrustbolzen c) Schrotpatronen 1.60 Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes? a) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos). b) Platzpatronen für Schreckschusswaffen. c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion). 1.61 Eine Kleinkaliberpatrone besteht aus... Hülse, Geschoss, Zündsatz, Treibladung. 1.62 Aus welchen Teilen besteht eine Zentralfeuerpatrone? a) Zündhütchen, Treibladung, Hülse, Geschoss b) Pressling und Geschoss c) Hülse, Treibladung, Zündsatz 1.63 Was versteht man unter Randfeuerpatronen? a) Alle Patronen mit Rand. b) Alle Patronen mit Zündsatz im Hülsenrand. c) Alle Patronen mit speziellen Geschossen (z.B. Scharfrandgeschosse). I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 17 1.64 Welche der nachfolgend genannten Beispiele sind Kartuschenmunition im Sinne des Waffengesetzes? a) Platzpatronen b) Munition mit Betäubungsmittel für die Distanzinjektion c) Zentralfeuerpatronen mit wiederladbaren Hülsen 1.65 Welche der folgenden Aussagen über Schalldämpfer ist richtig? a) Ein Schalldämpfer verringert den Mündungsknall. b) Ein Schalldämpfer kann die Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses beeinflussen. c) Ein Schalldämpfer kann die Präzision der Waffe beeinflussen. 1.66 Was versteht man unter einem Kompensator? a) Eine Vorrichtung am Waffenlauf, die das Hochschlagen beim Schuss verringern soll. b) Eine Vorrichtung im Verschluss von halbautomatischen Waffen, die den Rückstoß verringern soll. c) Eine Vorrichtung am Magazin, die dessen Kapazität erhöht. 1.67 Was versteht man unter einem Einstecklauf? a) Wechsellauf, der anstelle des Laufes in die Verschlusshülse der Waffe eingesetzt und durch Einstecken befestigt wird. b) Ein Lauf ohne eigenen Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann. c) Ein Lauf mit eigenem Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann. I. Waffenrecht Themenbereich 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 18 1.68 Was bewirkt ein Schalldämpfer? a) Er verringert den Mündungsknall beim Schuss. b) Er verstärkt den Rückstoß beim Schuss. c) Er verringert den Geschossknall. 1.69 Was sind Schalldämpfer? Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind. 1.70 Was versteht man unter einem Nachtzielgerät? a) Ein Gerät, das mit Montagevorrichtung für Schusswaffen versehen ist und durch Bildwandler oder mittels elektronischer Verstärkung ein Zielen bei Nacht ermöglicht. b) Ein Zielfernrohr mit besonders großen Linsen, das ein Erkennen des Zieles auch bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht. c) Eine selbstleuchtende oder fluoreszierende Visiereinrichtung, die ein Zielen auch bei Dunkelheit ermöglicht. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 19 19 2.01 Was bedeutet "erwerben" im Sinne des Waffengesetzes? Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt. 2.02 Was bedeutet "erwerben" einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Abschluss eines Kaufvertrages b) einsetzen als Erbe im Testament c) erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe 2.03 Was müssen Sie unternehmen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gefunden haben? a) Als Waffenbesitzkarteninhaber muss ich nichts unternehmen. b) Ich muss unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde machen. c) Ich muss sie sofort einem Waffenhändler überlassen. 2.04 Sie erwerben eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Welche Angaben hat der Waffenhändler in Ihre "grüne Waffenbesitzkarte" einzutragen? a) Meine Adresse und die Nummer meines Personalausweises. b) Hersteller-/ Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Seriennummer, Tag des Überlassens und den Überlasser. c) Waffenmodell, Kaliber und Bauartzulassung. 2.05 Ist der Dieb einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes? a) Ja. b) Ja, wenn er sie behalten will. c) Nein. 2.06 Ist der Finder einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes? a) Ja. b) Nein. c) Nur, wenn der Eigentümer nicht feststellbar ist. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 20 20 2.07 Ist der Erbe einer Schusswaffe Erwerber im Sinne des Waffengesetzes? a) Ja. b) Nein. c) Nur, wenn im Testament dem Erben zugesprochen wird. 2.08 Was hat der Erbe einer Schusswaffe zu veranlassen? a) Benachrichtigung des Nachlassgerichts b) Änderung der WBK des Verstorbenen c) Benachrichtigung der zuständigen Waffenbehörde binnen eines Monats 2.09 Ein Schützenkamerad sagt: "Ich werde dir schon zu Lebzeiten mein Kleinkaliber-Gewehr vermachen." Wie ist dieser Vorgang waffenrechtlich zu beurteilen? Es ist kein Erbfall, sondern eine beabsichtigte Schenkung. Der Erwerber muss zuvor erwerbsberechtigt sein. 2.10 Sie sind gesetzlicher Erbe einer Schusswaffe. Was müssen sie tun? Als Erbe habe ich innerhalb eines Monats die Ausstellung einer WBK zu beantragen, sofern die Schusswaffe nicht vorher einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht wird. Dies habe ich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine eventuelle Inbesitznahme bleibt hiervon unberührt. (Hinweis: Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft.) 2.11 Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten? Ein erlaubnisfreier Tausch ist waffenrechtlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben. Beide haben demzufolge eine Erlaubnis zum Erwerb der jeweiligen Waffe zu beantragen. Es werden dabei von der Behörde die Erteilungsvoraussetzungen im vollen Umfang geprüft. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 21 21 2.12 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben? a) Bei unrechtmäßiger Aneignung (Einbruchdiebstahl). b) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor. c) Wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe nur zur Ansicht im Geschäft übergibt. 2.13 Was ist im Erbfall bei der Annahme des Erbes, das eine erlaubnispflichtige Waffe beinhaltet, zu veranlassen? Der Erbe hat innerhalb eines Monats eine waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) zu beantragen oder die Waffe einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar machen zu lassen und dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine eventuelle Inbesitznahme bleibt hiervon unberührt. 2.14 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. b) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht. c) Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält. 2.15 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Der Dieb, der die Waffe stiehlt. b) Der Kunde einer Waffenhandlung, wenn er seine Kaufabsicht erklärt und seine Waffenbesitzkarte vorlegt. c) Der Finder, wenn er die Waffe an sich nimmt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 22 22 2.16 Wann "erwirbt" der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages. b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde. c) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer. 2.17 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen? a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden. b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben (z.B. ein Revolver in .357 Magnum kann auch nur gegen einen Revolver in .357 Magnum getauscht werden). Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren. c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. Nur zwei Sportschützen dürfen ihre Waffen tauschen, es muss sich um Sportwaffen handeln. Niemals dürfen z.B. ein Jäger und ein Sportschütze ihre Waffen tauschen.). 2.18 Was bedeutet "überlassen" im Sinne des Waffengesetzes? Einem Anderen die tatsächliche Gewalt über eine Waffe oder Munition einräumen. 2.19 Dürfen Sie während ihres Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen? a) Ja, jeder zuverlässigen volljährigen Person. b) Nein. c) Ja, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 23 23 2.20 Wem dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen überlassen werden? a) Jedermann. b) Nur an Sachkundige nach bestandener Prüfung. c) Auf der Schießstätte einem Gastschützen zum Schießen. 2.21 Schusswaffen können vorübergehend überlassen werden: a) dem Inhaber einer WBK. b) einer Person des persönlichen Vertrauens. c) Verwandten, die Mitglied im Schützenverein sind. 2.22 Was bedeutet "Überlassen" einer Schusswaffe? a) Vererben einer Schusswaffe (nach dem Tod). b) Vergessen (Liegengelassen) auf dem Schießstand. c) Die tatsächliche Gewalt einem Anderen einräumen. 2.23 Wann überlassen Sie eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn Sie im Wettkampf kurzfristig dem Schießleiter die Waffe zur Störungsbeseitigung übergeben. b) Wenn Sie den Schießstand vorübergehend verlassen wollen und die Standaufsicht bitten, auf die Waffe aufzupassen. c) Wenn Sie die Waffe Ihrem Freund in Ihrer Wohnung übergeben, damit er sie unter ihrer Aufsicht reinigt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 24 24 2.24 Wem darf auf einer Schießstätte eine Kleinkaliber-Pistole überlassen werden, wenn eine für die Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson zur Verfügung steht? a) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt. b) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt. c) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er Mitglied der Schützenjugend ist. 2.25 Wem dürfen Sie während Ihres 3- wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen? a) befreundeten Polizeibeamten b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte c) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer) 2.26 Wer benötigt keinen Waffenschein? a) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe aufgrund eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen seiner Tätigkeit als Geld- und Werttransporteur führt. b) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während einer traditionellen Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch) führt. c) Derjenige, der als Inhaber eines Jahresjagdscheins eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während der berechtigten Jagdausübung führt. 2.27 Wer benötigt keinen Waffenschein? a) Berufssoldaten, die im Manöver ihre private Schusswaffe (z.B. Double- Action-Revolver) als Ergänzung mitführen. b) Verantwortliche Führer von Wasserfahrzeugen, wenn sie an Bord der Wasserfahrzeuge eine erlaubnispflichtige Signalwaffe führen. c) Personen, die eine Waffe mit dem Zulassungszeichen "PTB im Viereck" in der Öffentlichkeit tragen und Inhaber des Kleinen Waffenscheins sind. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 25 25 2.28 Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins? a) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB im Kreis" in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen. b) Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen "F im Fünfeck" in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen. c) Erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen. 2.29 Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? a) Wer mehr als zehn Leistungsnadeln geschossen hat. b) Wer die Sachkundeprüfung bestanden hat. c) Wer länger als zwölf Monate Mitglied in einem Schießsportverein ist. 2.30 Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes? a) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat. b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren. c) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat. 2.31 Was bedeutet "führen" im Sinne des Waffengesetzes? Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums. 2.32 "Führen" im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt... a) in der eigenen Wohnung. b) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums. c) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 26 26 2.33 "Führen" im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe.... a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird. b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird. c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird. 2.34 Durch wen und wie wird die Zuverlässigkeit einer Person festgestellt? Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde an Hand von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und einer Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle geprüft. 2.35 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig? a) Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde. b) Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 20 Tagessätzen verurteilt wurde. c) Jeder der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste. 2.36 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht zuverlässig bzw. nicht geeignet? a) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Straftat vor 8 Jahren zu einer Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde. b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde. c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird, ohne dass bereits mit den Waffen oder der Munition etwas passiert ist. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 27 27 2.37 Durch wen und wie wird die persönliche Eignung einer Person festgestellt? Die persönliche Eignung wird von der zuständigen Behörde geprüft; ggf. ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis beizubringen. 2.38 Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz. a) Alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können. b) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind. c) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind. 2.39 Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften eine.... a) Einzelladerwaffe. b) Repetierwaffe. c) halbautomatische Waffe. 2.40 Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen? a) Er ist ein verbotener Gegenstand. b) Er ist immer erlaubnisfreies Zubehör. c) Er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist. 2.41 Was sind Repetierwaffen im Sinne des Waffengesetzes? Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird. 2.42 Was versteht man unter "Besitz" im Sinne des Waffengesetzes? Im Sinne des WaffG besitzt jemand eine Waffe oder Munition, wenn er die tatsächliche Gewalt über diese Gegenstände ausübt. 2.43 Was versteht man unter "Ausübung der tatsächlichen Gewalt"? Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe übt aus, wer die Möglichkeit hat, über die Waffe nach eigenem Willen zu verfügen. Es kommt dabei nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 28 28 2.44 Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen / verbringen? a) Ja, ohne Einschränkung. b) Ja, mit Waffenbesitzkarte. c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde. 2.45 Was versteht man unter "verbringen" im Sinne des WaffG? Waffen oder Munition werden verbracht, indem sie den Geltungsbereich des Waffengesetzes zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels verlassen, oder in diesen Geltungsbereich eingeführt werden. Dies beinhaltet auch die Durchreise durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Verbringen erlaubnispflichtiger Waffen und Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis (Verbringungserlaubnis). 2.46 Was bedeutet der Rechtsbegriff "Mitnahme einer Schusswaffe"? a) Von zu Hause auf den Schießstand mitnehmen. b) Von zu Hause in die Wohnung eines Freundes mitnehmen. c) Zur Wettkampfteilnahme ins Ausland mitnehmen. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 29 29 2.47 Was muss ein Waffenbesitzer veranlassen, wenn er seine erlaubnispflichtige Schusswaffe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verkaufen möchte? a) Nichts, der Verkauf von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in das europäische Ausland ist generell erlaubnisfrei. b) Er lässt sich die Erwerbserlaubnis des Käufers vorlegen, überlässt diesem dann die Waffe. Der Käufer meldet die Waffe nach Erhalt in seinem Heimatland an. Anschließend schickt er dem Verkäufer eine Kopie der Anmeldung, damit dieser die Waffe bei seiner Behörde abmelden kann. c) Er bittet den Käufer um Übersendung einer Erlaubnis des Empfängerlandes zur Einfuhr der Waffe. Anschließend beantragt der Verkäufer bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen der Waffe ins Ausland. Erst nach Erlaubniserteilung darf die Waffe verbracht werden. Dies ist dem BKA zu melden. 2.48 Was versteht man unter dem Begriff "Europäischer Feuerwaffenpass"? a) Einen europaweit gültigen Waffenschein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ein besonderes Schutzbedürfnis glaubhaft gemacht haben. b) Eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet. c) Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument, das aber erst mit einer Erlaubnis des Einreiselandes zur Waffenmitnahme berechtigt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 30 30 2.49 Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine im Ausland erworbene Schusswaffe in die Bundesrepublik Deutschland einführen? a) Ja, aber nur wenn sich in der Waffenbesitzkarte ein entsprechender Voreintrag der zuständigen Erlaubnisbehörde befindet. b) Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde anzumelden. c) Nein, man benötigt vor der Einfuhr eine Verbringungserlaubnis der zuständigen Behörde. 2.50 Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte? a) Derjenige, der eine Druckluftwaffe mit dem Zulassungszeichen "F im Fünfeck" erwirbt. b) Derjenige, der eine Schreckschuss- , Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen "PTB im Kreis" erwirbt. c) Derjenige, der einen doppelläufigen Perkussions-Vorderlader erwirbt, wenn das Modell dieser Waffe vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist. 2.51 Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte (ausgenommen Jäger und Büchsenmacher)? a) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt. b) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend für einen Zeitraum von weniger als einem Monat von einem Berechtigten leiht. c) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, bzw. Lagerung übernimmt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 31 31 2.52 Welche Angaben zu einer Waffe werden in einer Waffenbesitzkarte eintragen? a) Waffenart, Bezeichnung der Munition oder des Kalibers, Hersteller- / Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Herstellungsnummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Anschrift des Überlassers. b) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Beschusszeichen, Seriennummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Personalausweisnummer des Überlassers. c) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Nummer der Waffenherstellungserlaubnis und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Waffenbesitzkartennummer des Überlassers. 2.53 Eine Schusswaffe ist "zugriffsbereit" im Sinne des Waffengesetzes,... a) wenn sie mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. b) wenn sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist. c) wenn sie ungeladen im unverschlossenen Handschuhfach liegt. 2.54 Wer hat Umgang mit einer Waffe oder Munition? Umgang hat, wer erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder Handel treibt. 2.55 Was regelt das Waffengesetz? Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 2.56 Waffenrechtlich gesehen ist der Schaft eines Gewehres... a) ein wesentlicher Teil der Schusswaffe. b) kein wesentlicher Teil einer Schusswaffe. c) ein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe. 2.57 Wann ist eine Waffe "zugriffsbereit" (im Sinne des WaffG)? Wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 32 32 2.58 Wer schießt im Sinne des Waffengesetzes? a) Jeder, der in der Öffentlichkeit seine Waffe lädt. b) Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert. c) Jeder, der mit einem Schaftböller (ähnlich wie ein Vorderlader zu handhaben) in der Öffentlichkeit böllert. 2.59 Was bedeutet "schießen" im Sinne des Waffengesetzes? Im Sinne des WaffG schießt jemand, der mit einer Schusswaffe ein Geschoss durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt. 2.60 Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen? a) Nein. b) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten "Knallzeit" zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet. c) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten "Knallzeit" zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet. 2.61 Was bedeutet für einen Sportschützen der Rechtsbegriff "Zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit"? a) Der Schütze darf die Waffe in der fremden Wohnung mit Einwilligung des Hausrechtsinhabers zu Schutzzwecken führen. b) Der Schütze transportiert seine defekte Schusswaffe zur Reparatur zum Büchsenmacher. c) Die Schusswaffe wird am Wohnort des Schützen von ihm über mehrere Tage in einem Autotresor im Kofferraum des PKW´s transportiert. 2.62 Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Rechtsbegriff "sportliches Schießen" erfüllt wird? Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 33 33 2.63 Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes "schussbereit"? a) Wenn sie griffbereit im Holster getragen wird. b) Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist. c) Wenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden. 2.64 Wann ist eine Waffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn sie geladen und gespannt ist. b) Wenn sie geladen, aber entspannt und gesichert ist. c) Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist. d) Immer. 2.65 Wann ist eine Waffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes? a) Waffe geladen, aber gesichert und im abgeschlossenen Koffer. b) Waffe ungeladen und ohne Magazin in der Hosentasche. c) Waffe ungeladen in der Hand. 2.66 Wann ist eine Schusswaffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag zu bringen ist. b) Wenn sie geladen ist. c) Wenn sie im Holster mitgeführt wird. 2.67 Wann ist eine Waffe "schussbereit" im Sinne des Waffengesetzes? a) Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird. b) Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet. c) Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 34 34 2.68 In welchem zeitlichen Mindestabstand werden die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft? Mindestens alle drei Jahre. 2.69 Welche Voraussetzungen müssen Sie als Antragsteller für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erfüllen? 1. Ich muss ein Bedürfnis nachweisen. 2. Ich muss die persönliche Eignung besitzen. 3. Ich muss die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. 4. Ich muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. 5. Ich muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2.70 Das Fortbestehen des Bedürfnisses wird nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis von der Behörde erneut geprüft. Welche Frist hat der Gesetzgeber hier vorgesehen? Drei Jahre. 2.71 Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn a) .. . sie entladen in der unverschlossenen Aktentasche mitgeführt wird. b) .. . sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird. c) .. . sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird. 2.72 Welcher Sportschütze muss für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über seine geistige Eignung vorlegen? a) Ein 18-jähriger, der ein Kleinkalibergewehr erwerben möchte. b) Ein 19-jähriger, der eine Doppelflinte im Kaliber 12/70 erwerben möchte. c) Ein 22-jähriger, der einen großkalibrigen Revolver erwerben möchte. I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 35 35 2.73 Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten? Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Waffe erwerben wollen - außer Schusswaffen bis .22 l.r. / lfB. (mit Randzündung), sowie Flinten bis Kaliber 12. 2.74 Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen? a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole) b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr) c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole .45 ACP 2.75 Für den Erwerb welcher Schusswaffe bedarf es einer Waffenbesitzkarte? a) mehrschüssiger Vorderladerrevolver b) CO2-Pistole mit Zeichen c) Gaspistole mit Zulassungszeichen 2.76 Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte? a) Druckluftgewehre ohne Zulassungszeichen "F im Fünfeck", die nach dem 01.01.1970 hergestellt wurden (ausgenommen DDRProduktion). b) Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. c) Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen "F im Fünfeck" und "PTB im Viereck". I. Waffenrecht Themenbereich 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 36 36 2.77 Für den Erwerb welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte? a) Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen "F im Fünfeck" b) doppelläufige Waffen mit Funkenzündung (Stein- / Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde c) Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. (.22 lfB) I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 37 37 3.01 Welches Kennzeichen muss u.a. auf einem Großkaliber-Revolver angebracht sein? a) Bezeichnung der Munition b) Herstellerzeichen c) Warnhinweis "Gefährlich:" 3.02 Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise eine Feuerwaffe? a) Name des Besitzers b) Beschusszeichen c) Lauflänge 3.03 Welche der nebenstehenden Kennzeichen sind nicht auf einer waffenbesitzkartenpflichtigen Schusswaffe zu finden? a) b) c) 3.04 Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise eine Schusswaffe? 1. Name, Firma oder Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat, 2. die Bezeichnung der Munition; sofern keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse, 3. eine fortlaufende Nummer, 4. Beschusszeichen. 3.05 Wie sind Schreckschuss-, Reizstoffund Signalwaffen gekennzeichnent, deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei ist? Durch das Zulassungszeichen "PTB im Kreis" (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt). I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 38 38 3.06 Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen? a) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Modell, Bezeichnung der Munition b) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition c) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Herstellungsjahr, Bezeichnung der Munition 3.07 Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von Patronen angebracht sein? a) Hersteller- oder Fertigungszeichen, Anzahl, Fertigungsserie, Patronendaten, Zulassungszeichen b) Herstellungsdatum, Patronenkaliber c) keine 3.08 Welche Kennzeichnung muss die Randfeuerpatrone aufweisen? a) Kaliberangabe auf der Hülse. b) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse. c) Kaliber und Herstellerzeichen auf der Hülse. 3.09 Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen? a) Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden. b) Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals. c) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse. 3.10 Woran erkennt man die für eine Waffe zugelassene Munition? a) Wenn die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit mit den Angaben auf der Waffe übereinstimmen. b) Wenn man die Munition von einem Sportwaffenhändler hat. c) Wenn sie ins Patronenlager eingeführt werden kann. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 39 39 3.11 Was bedeutet der Zusatz "R" in der Munitionsbezeichnung? a) Patrone mit Rand b) Randfeuerpatrone c) Patrone für Revolver (R = Revolver) 3.12 Welche zusätzlichen Angaben müssen Schrotpatronen im Kaliber 12/70 aufweisen? a) keine zusätzlichen Angaben erforderlich b) auf der Hülse die Längenangabe 70 c) Angabe der Anzahl der Schrote 3.13 Welche Kennzeichen müssen auf Zentralfeuermunition angebracht sein? Auf der Hülse der Munition müssen das Herstellerzeichen und die Bezeichnung der Munition angebracht sein. 3.14 Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit der Munition angebracht sein? - das Herstellerzeichen - das Fertigungszeichen (Fertigungsserie) - die Bezeichnung der Munition - Zulassungszeichen - die Anzahl der Patronen 3.15 Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Munitionsverpackungseinheit angebracht sein? a) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Fertigungsserie (Losnummer), Zulassungszeichen, Anzahl der Patronen b) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Anzahl der Patronen in der Packung, Herstellungsjahr, Zulassungszeichen c) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Anzahl der Patronen in der Packung, Fertigungsserie (Losnummer), Herstellungsdatum 3.16 Welche Kennzeichnung muss auf einer Zentralfeuerpatrone angebracht sein? a) Bezeichnung der Munition und Geschossart. b) Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen. c) Bezeichnung der Munition und Losnummer. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 40 40 3.17 Welche Kennzeichnung muss auf einer Randfeuerpatrone angebracht sein? a) Bezeichnung der Munition b) Randfeuer c) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition 3.18 Woran erkennt man die für eine Waffe zugelassene Munition? a) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit stimmen mit den Angaben auf der Waffe überein. b) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit stimmen mit den Angaben in der Waffenbesitzkarte überein. c) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit stimmen mit den Angaben auf dem Verschluss der Waffe überein. 3.19 Welche Angaben befinden sich auf Patronen mit Flintenlaufgeschossen im Kaliber 12/67,5? a) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe 12 und das Beschusszeichen, auf der Hülse zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge und das Geschossgewicht. b) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe 12 und der Verwendungszweck (J = Jagd / S = Sport), auf der Hülse zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge. c) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe 12, auf der Hülse zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge und den Hersteller. 3.20 Welche Kennzeichnung muss auf einer Randfeuerpatrone angebracht sein? a) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse. b) Kaliberangabe auf dem Hülsenboden c) Beschusszeichen und Nummer des Fertigungsloses I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 41 41 3.21 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen? a) Sicherheitsüberprüfung der Waffe beim zuständigen TÜV. b) Die Waffe ist durch die Physikalisch- Technische Bundesanstalt auf Funktionsfähigkeit geprüft. c) Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung durch ein anerkanntes Beschussamt geprüft. 3.22 Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen auf einer Feuerwaffe? a) Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung der Waffe wurden durch ein Beschussamt geprüft. b) Es handelt sich um eine gebrauchte Waffe. c) Es handelt sich um eine Sportwaffe. 3.23 Welches Beschusszeichen trägt ein in der Bundesrepublik beschossener Revolver .357 Magnum? a) Bundesadler, V b) Bundesadler, N c) Bundesadler, PN 3.24 Auf welchem Waffenteil muss das Beschusszeichen auch angebracht sein? a) Auf dem Lauf. b) Auf dem Schaft. c) Auf dem Visier. 3.25 Was bedeutet das Beschusszeichen ? a) Die Waffe ist behördlich geprüft und zum Schießen zugelassen. b) Die Gebühren sind bezahlt. c) Die Waffe ist gebraucht. 3.26 Woran erkennt man, ob eine Schusswaffe zum Schießen zugelassen ist? Die Waffe muss ein gültiges Prüf- und/oder Beschusszeichen tragen. I. Waffenrecht Themenbereich 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 42 42 3.27 Was bedeutet das Beschusszeichen? Die Waffe wurde auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung behördlich geprüft 3.28 Wann ist eine Schusswaffe erneut zum Beschuss vorzulegen? Wenn ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instandgesetzt worden ist. 3.29 Darf eine Waffe ohne Beschusszeichen einem anderen zum Schießen überlassen werden? Nein. (Ausgenommen sind Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1891 hergestellt wurden oder für die von einem Beschussamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass der Beschuss der Waffe nicht durchgeführt werden kann.) 3.30 Handfeuerwaffen müssen Beschusszeichen tragen. Was wird geprüft? - Haltbarkeit, - Funktionssicherheit, - Maßhaltigkeit und - richtige Kennzeichnung. 3.31 Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen? a) Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt. b) Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen. c) Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen. 3.32 Welche Schusswaffe muss ein amtliches Beschusszeichen tragen? a) ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Orig
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zav.hoz
P.M.
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Молодец Sсhurawi - полезное дело. Интересно только, есть ли отличия по версиям разных дахфербандов?
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schurawi
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различия в билетах или признании захкунде? вроде как каждый ферайн или дахфербанд может сво билеты штамповать. лиж бы онии были одобрены орднунгсамтом.. . но точно не скажу. могу и ошибться. мне в моем бывшем ферайне пытались ставить палки в колеса навязывая частного и дорогого экзаменатора.. . типа мы чужие захкунде не признаем.. . пока каммарад по стрельбе с шсляйтераусвайсом от резервистов и резервистским захкунде не попросил их засунуть свой язык.. . . потом он справились на то, что в соревнованиях нельзя штандауфзихт делать.. . вобщем положил я на этх фанатов пневмы, луков и мелканов, и ушел к собратьям по духу.
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alex-ice
P.M.
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Ипать, cколько словов и фсё на немецком . Вот меня всегда удивляло, что грузчики из югославии при помощи 3-х слов обЪясняют все жизненные явления.
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schurawi
P.M.
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софтвер билеты на захкунде. вроде как тестовую версию скачать можно. lern-o-mat.de
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Marsius
P.M.
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Спасибо!.. P.S.: ..там вроде ещё должна "линейка-шпаргалка" прилагаться.. .
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Gino 702
P.M.
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dsb.de Крестиками отмечены ответы, которые законодатели считают правильными.
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