Германия

Захкунде.

schurawi 12-06-2012 21:23

за свою недолгую карьеру владельца оружия, всего лиш пять лет я успел столкнуться с некоторым разнообразием экзаменационных билетов. сам сдавал экзамен устно со скоростью пулемета зазубрив все, что только мог. но к сожалению свою экзаменационную брошюру при переезде прое ... потерял. поэтому выставляю чужие билеты. вопрос сей возникал на форуме часто, поэтому выставляю, дабы потом не искать.
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schurawi 12-06-2012 21:33

вот еще вид билетов

Fragenkatalog
für die
Sachkundeprüfung
gemäß _ 7 WaffG
Stand: Januar 2006
BUNDESVERWALTUNGSAMT
Impressum
Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Wolfgang Finze; Deutscher Schützenbund e.V.
Michael Gellenbeck; Landeskriminalamt Brandenburg
Helmut Glaser; Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Dieter Graefrath; Bundesverwaltungsamt
Niels Heinrich; Landespolizeiverwaltung 36, Hamburg
Berthold Holzenthal; Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.
Bernd Kamm; Regierungspräsidium Kassel
Helmut Kinsky; Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen
Peter Krampe; Deutscher Seglerverband e.V.
Detlef Mesletzky; Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.
Gerhard Schorner; Landeskriminalamt 421, Schleswig-Holstein
Peter Hans Durben, Hans Ströter; Deutsche Schießsport Union
Redaktion
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 7 - Waffenrechtliche Erlaubnisse
Im Auftrag des
Bundesministerium des Innern
Vorwort
Das am 01.04.2003 in Kraft getretene Waffengesetz, die ab 01.12.2003 anzuwendende Waffengesetz-
Verordnung und das Beschussgesetz in der Fassung vom 11.10.2002 machten es
erforderlich, die Fragen und Antworten für die Sachkundevermittlung und -prüfung zu
überarbeiten und an das neue Recht anzupassen. Sie sind in diesem Katalog zusammengestellt.
Gleich lautend gestellte Fragen mit unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten
sind gewollt.
Der vorliegende Fragenkatalog orientiert sich in seinem Aufbau an bisher bestehenden
Katalogen, dabei wurde er um eine Vielzahl von Fragen ergänzt, und die bisherigen
Fragen in Fragestellung und Antwort an das neue seit 01.04.2003 geltende
Waffenrecht angepasst.
Die Formulierungen im Katalog gelten für weibliche und männliche Personen, auch
wenn dies aus sprachlichen Gründen nicht gesondert hervorgehoben ist.
Künftig sollten für die Sachkundeprüfung ausschließlich Fragen aus diesem
Katalog verwendet werden. Prüfungsausschüsse können im Einzelfall darüber
hinausgehende Verständnisfragen stellen.
Zu jedem Themenkomplex steht eine Vielzahl von Fragen zur Verfügung, aus welchen
die Prüfungsbögen zu bilden sind.
Die Möglichkeit für Schießsportverbände, verbandsspezifische Fragen z.B. zur jeweiligen
Sportordnung oder anderer verbandsinterner Regelungen zu stellen, bleibt
hiervon unberührt; diese Fragen sind jedoch zu separieren und haben keinen Einfluss
auf Bestehen oder Nichtbestehen der bundesweit gültigen Sachkundeprüfung.
Neben Multiple-Choice-Antworten muß die Antwort bei einem Teil der Fragen ausformuliert
werden. Eine Musterantwort ist vorgegeben, die wortgenaue Wiedergabe
ist jedoch nicht zwingend. Vielmehr geht es um das Erfassen der jeweiligen Thematik.
Hierzu dient auch der zum Teil als Erläuterung beigefügte Text in Klammerzusätzen.
Die Elemente, die in der Antwort enthalten sein müssen, sind hervorgehoben.
Multiple-Choice-Antworten erheben keinen Anspruch auf vollständige Abhandlung
der Fragestellung. Es ist immer die Frage in der gestellten Form ohne weitergehende
Interpretation zu beantworten. Es können mehrere Antworten richtig sein, mindestens
eine ist immer richtig.
Hinweis
Der Fragenkatalog ist auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes für Jedermann zugänglich.
(http//www.bundesverwaltungsamt.de > Suchbegriff "Waffenrecht")
Änderungen im Fragenkatalog sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesverwaltungsamtes
gestattet.
BVA Fragenkatalog Sachkundeprüfung 2006
Inhaltsverzeichnis
Tb 1 Waffen- und munitionstechnische Begriffe Seite 5 - 18
Tb 2 Waffenrechtliche Begriffe Seite 19 - 36
Tb 3 Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition Seite 37 - 50
Tb 4 Umgang mit Schusswaffen und Munition Seite 51 - 69
Tb 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und
Munition Seite 70 - 77
Tb 6 Schießen und Schießstätten Seite 78 - 85
Tb 7 Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von
Schusswaffen und Munition Seite 86 - 88
Tb 8 Aufbewahren von Schusswaffen und Munition Seite 89 - 91
Tb 9 Not- und Seenotsignalmittel Seite 92 - 104
Tb 10 Sonstige Pflichten des Waffen- und
Munitionsbesitzers Seite 105 - 107
Tb 11 Notwehr und Notstand Seite 108 - 116
Tb 12 Waffenkundliche Begriffe Seite 117 - 119
Tb 13 Handhabung der Schusswaffen Seite 120 - 123
Tb 14 Ballistik Seite 124 - 128
Tb 15 Langwaffen Seite 129 - 130
Tb 16 Kurzwaffen Seite 131 - 133
Tb 17 Munition Seite 134 - 139
Tb 18 Schießstandaufsicht Seite 140 - 142
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 5
1.01 1. Was ist eine Schusswaffe im
Sinne des Waffengesetzes?
2. Was sind den Schusswaffen
gleichgestellte Gegenstände?
3. Welche hier aufgeführten
Gegenstände werden
waffenrechtlich erfasst?
Schusswaffen sind Gegenstände, die
zum Angriff oder zur Verteidigung, zur
Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion,
zur Markierung, zum Sport oder
zum Spiel bestimmt sind und bei denen
Geschosse durch einen Lauf getrieben
werden.
Tragbare Gegenstände,
- die zum Abschießen von Munition
zum Angriff oder zur Verteidigung, zur
Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion,
zur Markierung, zum Sport
oder zum Spiel bestimmt sind.
- bei denen bestimmungsgemäß feste
Körper gezielt verschossen werden,
deren Antriebsenergie durch Muskelkraft
eingebracht und durch eine
Sperrvorrichtung gespeichert werden
kann, sind den Schusswaffen gleichgestellt.
a) Druckluftgewehr
b) Armbrust
c) Bogen
1.02 Wie werden Schusswaffen im Sinne
des Waffengesetzes definiert?
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum
Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,
zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur
Markierung, zum Sport oder zum Spiel
bestimmt sind und bei denen Geschosse
durch einen Lauf getrieben werden.
1.03 Wann ist eine Schusswaffe dauerhaft
unbrauchbar gemacht?
Dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine
Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen
Werkzeugen die Schussfähigkeit
der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht
wiederhergestellt werden kann.
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 6
1.04 Wann geht die Schusswaffeneigenschaft
im Sinne des Waffengesetzes
verloren?
a) Wenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft
unbrauchbar gemacht werden.
b) Wenn alle wesentlichen Teile vorübergehend
unbrauchbar gemacht
werden.
c) Wenn alle wesentlichen Teile
dauerhaft unbrauchbar gemacht
werden.
1.05 Wann geht die Schusswaffeneigenschaft
nach dem Waffengesetz
verloren?
a) Wenn der Lauf dauerhaft
zugeschweißt wird.
b) Wenn alle wesentlichen Teile
dauerhaft unbrauchbar gemacht
werden.
c) Wenn der Verschluss dauerhaft
unbrauchbar gemacht und der
Schlagbolzen entfernt wird.
1.06 Welche der hier genannten Gegenstände
sind Schusswaffen im Sinne
des Waffengesetzes?
a) Blasrohr
a) Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen
"F im Fünfeck"
b) Doppelflinte
1.07 Welche der hier genannten Gegenstände
sind Feuerwaffen im Sinne
des Waffengesetzes?
a) Einläufige Einzelladerwaffen mit
Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen),
deren Modell vor dem
01.01.1871 entwickelt wurde.
b) Einläufige Waffen mit Zündnadelzündung,
deren Modell vor dem
01.01.1871 entwickelt wurde.
c) Einläufige Waffen mit Luntenzündung,
deren Modell vor dem
01.01.1871 entwickelt wurde.
1.08 Was ist keine Schusswaffe im
Sinne des Waffengesetzes?
a) Druckluftpistole
b) Zündblättchenpistole
c) Signalpistole Kaliber 4
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 7
1.09 Welche der hier genannten Gegenstände
sind keine Schusswaffen, bzw.
ihnen gleichgestellte Gegenstände
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Harpunen mit stark gespanntem
Gummi als Antrieb.
b) Waffen mit einer Mündungsenergie
von weniger als 7,5 Joule, bei denen
die Geschosse durch Federdruck
durch einen Lauf getrieben werden.
c) Präzisionsschleudern.
1.10 Welche der hier genannten Gegenstände
sind keine Schusswaffen im
Sinne des Waffengesetzes?
a) Einläufige Waffen mit Funkenzündung
(Steinschloss), deren Modell vor dem
01.01.1871 entwickelt wurde.
b) Bolzenschussgeräte für das
Baugewerbe.
c) Böller.
1.11 Was versteht man unter halbautomatischen
Schusswaffen?
Dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe
eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit
sind und bei denen aus demselben Lauf durch
erneute Betätigung des Abzuges jeweils ein
weiterer Schuss abgegeben werden kann
(ausgenommen Double-Action-Revolver).
1.12 Welche der nachfolgenden Aussagen
ist richtig?
a) Mit halbautomatischen Waffen
kann man mehrere Schüsse aus
demselben Lauf abgeben, ohne
dass man Patronen per Hand
nachladen muss.
b) Mit halbautomatischen Waffen kann
man durch einmaliges Betätigen des
Abzugs mehrere Schüsse aus
demselben Lauf abgeben.
c) Mit halbautomatischen Waffen
kann man einen Schuss abgeben,
dann muss stets eine neue Patrone
aus dem Magazin per Hand
durchgeladen werden.
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 8
1.13 Was versteht man unter dem Begriff
"halbautomatische Waffe"?
a) Eine Waffe, die nach Abgabe eines
Schusses selbsttätig erneut
schussbereit wird und bei der
durch nochmalige Betätigung des
Abzuges ein weiterer Schuss aus
demselben Lauf abgegeben werden
kann.
b) Eine Waffe, die nach Abgabe eines
Schusses durch manuelles Vor- und
Zurückziehen des Verschlusshebels
die leere Patronenhülse auswirft und
eine neue Patrone aus dem Magazin
zuführt.
c) Eine Waffe, bei der nach Abgabe eines
Schusses die leere Patronenhülse
automatisch ausgeworfen wird, eine
neue Patrone aber manuell per Hand
geladen werden muss.
1.14 Welche der aufgeführten Waffen ist
eine halbautomatische Schusswaffe
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Single-Action-Revolver
b) Selbstladepistole
c) Doppelflinte
1.15 Welche der hier genannten Waffen
ist eine halbautomatische Waffe im
Sinne des Waffengesetzes?
a) Büchse mit Geradezugverschluss
b) Selbstladeflinte
c) Double-Action-Revolver
1.16 Erläutern Sie den Begriff "Waffe"
im Sinne des WaffG!
- Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte
Gegenstände.
- Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen
nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen
oder herabzusetzen, insbesondere
Hieb- und Stoßwaffen.
- Tragbare Gegenstände, die ohne dafür
bestimmt zu sein, insbesondere wegen
ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder
Wirkungsweise geeignet sind die Angriffsoder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu
beseitigen oder herabzusetzen und die im
Waffengesetz genannt sind.
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 9
1.17 Was ist eine Waffe im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Blasrohr
b) Degen
c) Präzisionsschleuder
1.18 Wie unterscheidet das Waffengesetz
Langwaffen und Kurzwaffen?
Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren
Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung
insgesamt länger als 30 cm sind und deren
kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare
Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
Kurzwaffen sind alle anderen Waffen.
1.19 Gibt es Schusswaffen, oder sonstige
Gegenstände, die nicht erworben,
besessen oder überlassen werden
dürfen?
Nennen sie mindestens vier dieser
Gegenstände!
Ja, "verbotene Waffen oder Munition", z.B.:
- Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Butterflymesser,
Wurfsterne, Hartkernmunition,
Leuchtspurmunition
- Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach
geeignet sind, einen anderen Gegenstand
vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen
des täglichen Gebrauchs verkleidet sind
- Gegenstände, bei denen leicht entflammbare
Stoffe so verteilt und entzündet werden,
dass schlagartig ein Brand entstehen kann
- Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit
und Handhabung dazu bestimmt sind,
durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen
(z.B. Nun-Chakus).
(Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2
Abschnitt 1 Waffengesetz.)
1.20 Welcher der nebenstehend
aufgeführten Gegenstände
ist eine verbotene Waffe?
a) Samuraischwert
b) feststehendes Messer mit einer Klinge
von mehr als 8,5 cm
c) Vorderschaftrepetierflinte mit einem
Pistolengriff statt Hinterschaft
1.21 Welches sind "verbotene Waffen"
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Blasrohr, Harpune, Armbrust
b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische
Pistole
c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz
(Nun-Chaku)
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 10
1.22 Was versteht man unter einer
"verbotenen Waffe"?
a) Eine Waffe, zu deren Erwerb es der
Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung
(WBK, Jagdschein) der
örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde
bedarf.
b) Eine Waffe, mit der der Umgang
verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung
des BKA möglich
ist).
c) Eine Waffe, die nur von Personen
über 25 Jahren erworben werden darf.
1.23 Bei welchen der aufgeführten
Beispiele handelt es sich um
"verbotene Waffen"?
a) Schusswaffen mit Schalldämpfer.
b) Schusswaffen, die Reihenfeuer
(Dauerfeuer) schießen.
c) Schusswaffen mit einem
Laserzielgerät.
1.24 Welche Schusswaffen zählen
zu den "verbotenen Waffen"?
a) Vorderschaftrepetierflinten bei denen
der Hinterschaft durch einen
Pistolengriff ersetzt wurde
b) Betäubungsgewehre
c) Schießkugelschreiber
1.25 Welches sind verbotene Waffen? a) Harpunen
b) Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer
Form nach geeignet sind, Gegenstände
des täglichen Gebrauchs
vorzutäuschen
c) Vorderschaftrepetierer
1.26 Welcher der nebenstehend
aufgeführten Gegenstände
ist eine "verbotene Waffe"?
a) Präzisionsschleuder
b) Fahrtenmesser (Klinge von
mir beidseitig geschliffen)
c) Baseballschläger
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 11
1.27 Welcher der nebenstehend
aufgeführten Gegenstände
ist eine "verbotene Waffe"?
a) Sportdegen
b) Stockdegen
c) Halbautomatisches Gewehr
1.28 Welche der nachfolgend genannten
Gegenstände sind gemäß
Waffengesetz verboten?
a) Schalldämpfer
b) Bajonette für Langwaffen
c) für Schusswaffen bestimmte
Zielscheinwerfer
1.29 Welche der nachfolgend genannten
Gegenstände sind gemäß
Waffengesetz verboten?
a) Butterflymesser
b) Schlagringe
c) Teleskopschlagstöcke
1.30 Welche der nachfolgend genannten
Gegenstände sind gemäß
Waffengesetz verboten?
a) Kurzwaffenpatronen mit
Hohlspitzgeschossen
b) Büchsenpatronen mit
Treibspiegelgeschossen
c) Kleinkaliberpatronen mit
Leuchtspurgeschossen
1.31 Was sind "wesentliche Teile" von
Schusswaffen?
Nennen Sie mindestens vier!
"Wesentliche Teile" sind:
- der Lauf / Gaslauf
- der Verschluss
- das Patronen- oder Kartuschenlager (wenn
dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes
ist)
- das Griffstück, oder sonstige Waffenteile
von Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnahme
des Auslösemechanismus bestimmt
sind.
- die Verbrennungskammer, soweit zum Antrieb
ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges
Gemisch verwendet wird
- bei Schusswaffen mit anderem Antrieb
auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie
fest mit der Schusswaffe verbunden ist.
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 12
1.32 Aus welchen wesentlichen Teilen
besteht eine Schusswaffe?
a) Lauf, Patronenlager, Verschluss,
Griffstück bei Kurzwaffen
b) Patrone, Visierung, Abzug
c) Magazin, Schaft, Schlagbolzen
1.33 Was ist ein "wesentlicher Teil"
einer Schusswaffe?
a) Verschluss
b) Abzug
c) Magazin
1.34 "Wesentlicher Teil" einer
Schusswaffe ist...
a) der Schaft.
b) der Verschluss.
c) die Visierung.
1.35 "Wesentlicher Teil" eines
Revolvers ist:
a) die Griffschale.
b) die Trommel.
c) die Visiereinrichtung.
1.36 Welches sind wesentliche
Teile von Schusswaffen?
a) der Lauf
b) das Magazin
c) der Verschluss
d) das Griffstück mit Auslösemechanismus
bei Kurzwaffen
e) die Trommel eines Revolvers
f) der Gewehrschaft
g) das Zielfernrohr
1.37 Welche der hier genannten Gegenstände
sind keine "wesentlichen Teile"
von Schusswaffen im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Wechseltrommel für Revolver
b) Klappschaft für Flinten
c) Ersatzmagazin für Büchsen
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 13
1.38 Welche der nachfolgenden Aussagen
ist richtig?
a) Repetierwaffen haben immer ein
Magazin.
b) Revolver haben immer eine
Trommel.
c) Pistolen haben immer ein Magazin.
1.39 Was versteht man bei Sportwaffen
unter dem Begriff "Kleinkaliberwaffe"?
a) Eine Waffe in einem Kaliber unter
40 mm.
b) Eine Waffe in .22 l.r. (.22 lfB).
c) Eine Waffe mit einer Mündungsenergie
unter 7,5 Joule.
1.40 Was ist ein "Kleinkalibergewehr"? a) Bezeichnung für eine Flinte Kal. .410
b) Bezeichnung für eine Langwaffe in
.22 l.r. (long rifle) (oder auch .22 lfB
= lang für Büchse)
c) Gewehr in .243 Winchester
1.41 Was ist ein Drilling? a) Eine Repetierwaffe.
b) Eine halbautomatische Waffe.
c) Eine Einzelladerwaffe.
1.42 Welche der hier genannten Waffen
ist ein Einzellader im Sinne des
Waffengesetzes?
a) halbautomatische Pistole
b) Doppelflinte
c) Schreckschussrevolver
1.43 Welche der hier genannten Waffen
ist ein Einzellader im Sinne des
Waffengesetzes?
a) halbautomatische Pistole
b) Perkussionspistole
c) Revolver
1.44 Was sind Einzellader? Schusswaffen ohne Magazine mit einem oder
mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus
demselben Lauf von Hand geladen werden.
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 14
1.45 Welche der hier genannten Waffen
ist ein Einzellader im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Doppelbüchse
b) Single-Action-Revolver
c) halbautomatische Pistole
1.46 Welche der hier genannten Waffen
sind Mehrlader im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Double-Action-Revolver
b) Repetierbüchse
c) Doppelflinte
1.47 Zu welcher Waffenart im Sinne
des Waffengesetzes zählt eine
Doppelflinte?
a) Einzelladerwaffen
b) Repetierwaffen
c) halbautomatische Waffen
1.48 Zu welcher Waffenart im Sinne des
Waffengesetzes zählt eine Unterhebel-
Repetierbüchse (lever-action)?
a) Einzelladerwaffen
b) Repetierwaffen
c) halbautomatische Waffen
1.49 Welcher Unterschied besteht
zwischen Büchse und Flinte?
a) Büchse mit gezogenem Lauf für
Kugelschuss, Flinte mit glattem
Lauf für Schrotschuss
b) Büchsen haben Kammerstängel
und Verschluss, Flinten haben
immer einen Kipplauf
c) kein Unterschied
1.50 Die Vorderschaft-Repetierflinte ist
eine...im Sinne
des Waffengesetzes.
a) Einzelladerwaffe
b) Repetierwaffe
c) halbautomatische Waffe
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 15
1.51 Was sind Geschosse im Sinne des
Waffengesetzes?
Sind als Waffen oder für Schusswaffen
bestimmte
- feste Körper (Einzelgeschosse oder
Schrote) oder
- gasförmige, flüssige oder feste Stoffe
in Umhüllungen,
die zum Verschießen aus Schusswaffen
bestimmt sind.
1.52 Was zählt zu den Geschosse im
Sinne des Waffengesetzes?
a) Platzpatronen
b) Schrote
c) Pfeile
1.53 Was zählt zu den Geschosse im
Sinne des Waffengesetzes?
a) Pfeile für Jagdbögen
b) Bleirundkugeln für Vorderlader
c) CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen
1.54 Welche Arten von Munition unterscheidet
das Waffengesetz?
- Patronenmunition (Hülsen mit Treibladungen,
die das Geschoss enthalten und
Geschosse mit Eigenantrieb)
- Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen,
die kein Geschoss enthalten)
- Pyrotechnische Munition (Munition, in
der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische
enthalten sind, die einen Licht-,
Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt
erzeugen)
- Hülsenlose Munition (Treibladungen mit
und ohne Geschosse)
1.55 Welche Munitionsarten unterscheidet
das Waffengesetz?
- Patronenmunition,
- hülsenlose Munition,
- Kartuschenmunition,
- pyrotechnische Munition.
1.56 Welche Munitionsarten sind vom
Waffengesetz erfasst?
a) Patronenmunition
b) hülsenlose Munition
c) pyrotechnische Munition
I. Waffenrecht
Themenbereich
1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 16
1.57 Zur Munition im Sinne des
Waffengesetzes zählen:
a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern.
b) Wadcutter-Patronen.
c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln.
1.58 Was ist keine Munition im Sinne
des Waffengesetzes?
a) Wurfpfeile
b) Randfeuerpatronen
c) Platzpatronen
1.59 Welche der hier genannten Gegenstände
sind Munition im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen
b) Armbrustbolzen
c) Schrotpatronen
1.60 Welcher der hier genannten Gegenstände
ist keine Munition im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Geschosse für Druckluftgewehre
(Diabolos).
b) Platzpatronen für Schreckschusswaffen.
c) Zündhütchen für Vorderladerwaffen
mit Zündhütchenzündung
(Perkussion).
1.61 Eine Kleinkaliberpatrone besteht
aus...
Hülse, Geschoss, Zündsatz, Treibladung.
1.62 Aus welchen Teilen besteht eine
Zentralfeuerpatrone?
a) Zündhütchen, Treibladung, Hülse,
Geschoss
b) Pressling und Geschoss
c) Hülse, Treibladung, Zündsatz
1.63 Was versteht man unter
Randfeuerpatronen?
a) Alle Patronen mit Rand.
b) Alle Patronen mit Zündsatz im
Hülsenrand.
c) Alle Patronen mit speziellen Geschossen
(z.B. Scharfrandgeschosse).
I. Waffenrecht
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1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 17
1.64 Welche der nachfolgend genannten
Beispiele sind Kartuschenmunition
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Platzpatronen
b) Munition mit Betäubungsmittel
für die Distanzinjektion
c) Zentralfeuerpatronen mit
wiederladbaren Hülsen
1.65 Welche der folgenden Aussagen
über Schalldämpfer ist richtig?
a) Ein Schalldämpfer verringert den
Mündungsknall.
b) Ein Schalldämpfer kann die Mündungsgeschwindigkeit
des
Geschosses beeinflussen.
c) Ein Schalldämpfer kann die Präzision
der Waffe beeinflussen.
1.66 Was versteht man unter einem
Kompensator?
a) Eine Vorrichtung am Waffenlauf,
die das Hochschlagen beim
Schuss verringern soll.
b) Eine Vorrichtung im Verschluss von
halbautomatischen Waffen, die den
Rückstoß verringern soll.
c) Eine Vorrichtung am Magazin, die
dessen Kapazität erhöht.
1.67 Was versteht man unter einem
Einstecklauf?
a) Wechsellauf, der anstelle des Laufes
in die Verschlusshülse der Waffe
eingesetzt und durch Einstecken
befestigt wird.
b) Ein Lauf ohne eigenen Verschluss,
der in die Läufe von Waffen größeren
Kalibers eingesteckt werden
kann.
c) Ein Lauf mit eigenem Verschluss, der
in die Läufe von Waffen größeren
Kalibers eingesteckt werden kann.
I. Waffenrecht
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1
Waffen- und munitionstechnische Begriffe
Seite 18
1.68 Was bewirkt ein Schalldämpfer? a) Er verringert den Mündungsknall
beim Schuss.
b) Er verstärkt den Rückstoß beim
Schuss.
c) Er verringert den Geschossknall.
1.69 Was sind Schalldämpfer? Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der
wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls
dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.
1.70 Was versteht man unter einem
Nachtzielgerät?
a) Ein Gerät, das mit Montagevorrichtung
für Schusswaffen versehen ist
und durch Bildwandler oder mittels
elektronischer Verstärkung ein
Zielen bei Nacht ermöglicht.
b) Ein Zielfernrohr mit besonders großen
Linsen, das ein Erkennen des Zieles
auch bei schlechten Lichtverhältnissen
ermöglicht.
c) Eine selbstleuchtende oder fluoreszierende
Visiereinrichtung, die ein Zielen
auch bei Dunkelheit ermöglicht.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
Seite 19
19
2.01 Was bedeutet "erwerben" im Sinne
des Waffengesetzes?
Das Erlangen der tatsächlichen Gewalt.
2.02 Was bedeutet "erwerben" einer
Schusswaffe im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Abschluss eines Kaufvertrages
b) einsetzen als Erbe im Testament
c) erlangen der tatsächlichen Gewalt
über die Waffe
2.03 Was müssen Sie unternehmen,
wenn Sie eine erlaubnispflichtige
Schusswaffe gefunden haben?
a) Als Waffenbesitzkarteninhaber muss
ich nichts unternehmen.
b) Ich muss unverzüglich eine Anzeige
bei der zuständigen Behörde
machen.
c) Ich muss sie sofort einem Waffenhändler
überlassen.
2.04 Sie erwerben eine erlaubnispflichtige
Schusswaffe. Welche Angaben hat
der Waffenhändler in Ihre "grüne
Waffenbesitzkarte" einzutragen?
a) Meine Adresse und die Nummer
meines Personalausweises.
b) Hersteller-/ Warenzeichen oder
Marke, Modellbezeichnung, Seriennummer,
Tag des Überlassens und
den Überlasser.
c) Waffenmodell, Kaliber und
Bauartzulassung.
2.05 Ist der Dieb einer Schusswaffe
Erwerber im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Ja.
b) Ja, wenn er sie behalten will.
c) Nein.
2.06 Ist der Finder einer Schusswaffe
Erwerber im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Ja.
b) Nein.
c) Nur, wenn der Eigentümer nicht
feststellbar ist.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
Seite 20
20
2.07 Ist der Erbe einer Schusswaffe
Erwerber im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Ja.
b) Nein.
c) Nur, wenn im Testament dem Erben
zugesprochen wird.
2.08 Was hat der Erbe einer Schusswaffe
zu veranlassen?
a) Benachrichtigung des
Nachlassgerichts
b) Änderung der WBK des Verstorbenen
c) Benachrichtigung der zuständigen
Waffenbehörde binnen eines
Monats
2.09 Ein Schützenkamerad sagt: "Ich werde
dir schon zu Lebzeiten mein
Kleinkaliber-Gewehr vermachen."
Wie ist dieser Vorgang waffenrechtlich
zu beurteilen?
Es ist kein Erbfall, sondern eine beabsichtigte
Schenkung.
Der Erwerber muss zuvor erwerbsberechtigt
sein.
2.10 Sie sind gesetzlicher Erbe einer
Schusswaffe.
Was müssen sie tun?
Als Erbe habe ich innerhalb eines Monats die
Ausstellung einer WBK zu beantragen, sofern
die Schusswaffe nicht vorher einem Berechtigten
überlassen oder unbrauchbar gemacht
wird. Dies habe ich der zuständigen Behörde
anzuzeigen.
Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine eventuelle
Inbesitznahme bleibt hiervon unberührt.
(Hinweis: Die Frist beginnt mit der Annahme
der Erbschaft.)
2.11 Sie wollen ihren Revolver mit dem
Ihres Schützenkameraden dauerhaft
tauschen, was müssen sie dabei
beachten?
Ein erlaubnisfreier Tausch ist waffenrechtlich
nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei um ein
gegenseitiges Überlassen und Erwerben.
Beide haben demzufolge eine Erlaubnis zum
Erwerb der jeweiligen Waffe zu beantragen. Es
werden dabei von der Behörde die Erteilungsvoraussetzungen
im vollen Umfang geprüft.
I. Waffenrecht
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Waffenrechtliche Begriffe
Seite 21
21
2.12 Wann wird eine Schusswaffe im
Sinne des Gesetzes erworben?
a) Bei unrechtmäßiger Aneignung
(Einbruchdiebstahl).
b) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei
behördlichem Eintrag der Waffe in die
WBK vor.
c) Wenn der Waffenhändler dem Schützen
die Waffe nur zur Ansicht im
Geschäft übergibt.
2.13 Was ist im Erbfall bei der Annahme
des Erbes, das eine erlaubnispflichtige
Waffe beinhaltet, zu veranlassen?
Der Erbe hat innerhalb eines Monats eine
waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) zu
beantragen
oder
die Waffe einem Berechtigten zu überlassen
oder
unbrauchbar machen zu lassen und dies der
zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die gesetzliche Anzeigepflicht über eine eventuelle
Inbesitznahme bleibt hiervon unberührt.
2.14 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne
des Waffengesetzes?
a) Jeder, der die tatsächliche Gewalt
über die Waffe erlangt.
b) Jeder, der sich die Waffe für einen
Zeitraum von weniger als 4 Wochen
ausleiht.
c) Jeder, der die Waffe im Beisein des
Besitzers in der Hand hält.
2.15 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne
des Waffengesetzes?
a) Der Dieb, der die Waffe stiehlt.
b) Der Kunde einer Waffenhandlung,
wenn er seine Kaufabsicht erklärt und
seine Waffenbesitzkarte vorlegt.
c) Der Finder, wenn er die Waffe an
sich nimmt.
I. Waffenrecht
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Seite 22
22
2.16 Wann "erwirbt" der Käufer eine Waffe
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Bei dem Abschluss eines
Kaufvertrages.
b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte
des Käufers zum Eintrag der Waffe
bei seiner zuständigen Behörde.
c) Bei der Aushändigung der Waffe
durch den Verkäufer.
2.17 Sie wollen eine Waffe mit einem
anderen Berechtigten dauerhaft
tauschen, was müssen Sie
berücksichtigen?
a) Ein Waffentausch ist gesetzlich
nicht vorgesehen, jeder muss für
die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt
sein und den Erwerb, sowie
das Überlassen der anderen
Waffe seiner zuständigen Behörde
fristgerecht melden.
b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich
zulässig, wenn die Waffenart
und das Kaliber gleich bleiben (z.B.
ein Revolver in .357 Magnum kann
auch nur gegen einen Revolver in
.357 Magnum getauscht werden). Anschließend
ist die zuständige Behörde
binnen von 14 Tagen zu informieren.
c) Ein Waffentausch darf nur zwischen
den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse
im Rahmen des von ihrem
Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen
(z.B. Nur zwei Sportschützen dürfen
ihre Waffen tauschen, es muss
sich um Sportwaffen handeln. Niemals
dürfen z.B. ein Jäger und ein
Sportschütze ihre Waffen tauschen.).
2.18 Was bedeutet "überlassen" im Sinne
des Waffengesetzes?
Einem Anderen die tatsächliche Gewalt über
eine Waffe oder Munition einräumen.
2.19 Dürfen Sie während ihres Urlaubs
erlaubnispflichtige Schusswaffen
zur Aufbewahrung einem anderen
überlassen?
a) Ja, jeder zuverlässigen
volljährigen Person.
b) Nein.
c) Ja, dem Inhaber einer
Waffenbesitzkarte.
I. Waffenrecht
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23
2.20 Wem dürfen erlaubnispflichtige
Schusswaffen überlassen werden?
a) Jedermann.
b) Nur an Sachkundige nach
bestandener Prüfung.
c) Auf der Schießstätte einem
Gastschützen zum Schießen.
2.21 Schusswaffen können vorübergehend
überlassen werden:
a) dem Inhaber einer WBK.
b) einer Person des persönlichen
Vertrauens.
c) Verwandten, die Mitglied im
Schützenverein sind.
2.22 Was bedeutet "Überlassen" einer
Schusswaffe?
a) Vererben einer Schusswaffe (nach
dem Tod).
b) Vergessen (Liegengelassen) auf
dem Schießstand.
c) Die tatsächliche Gewalt einem
Anderen einräumen.
2.23 Wann überlassen Sie eine
Schusswaffe im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Wenn Sie im Wettkampf kurzfristig
dem Schießleiter die Waffe zur
Störungsbeseitigung übergeben.
b) Wenn Sie den Schießstand vorübergehend
verlassen wollen und
die Standaufsicht bitten, auf die
Waffe aufzupassen.
c) Wenn Sie die Waffe Ihrem Freund in
Ihrer Wohnung übergeben, damit er
sie unter ihrer Aufsicht reinigt.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
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2.24 Wem darf auf einer Schießstätte eine
Kleinkaliber-Pistole überlassen werden,
wenn eine für die Jugendarbeit
geeignete Aufsichtsperson zur
Verfügung steht?
a) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche
Einverständniserklärung des
Sorgeberechtigten vorliegt.
b) Einem 14-jährigen, wenn eine
schriftliche Einverständniserklärung
des Sorgeberechtigten
vorliegt.
c) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er
Mitglied der Schützenjugend ist.
2.25 Wem dürfen Sie während Ihres 3-
wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen
Schusswaffen zur
Aufbewahrung überlassen?
a) befreundeten Polizeibeamten
b) Inhabern einer Waffenbesitzkarte
c) besonders vertrauenswürdigen
Personen (z.B. Notar, Pfarrer)
2.26 Wer benötigt keinen Waffenschein? a) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige
Kurzwaffe aufgrund eines Arbeitsverhältnisses
im Rahmen seiner Tätigkeit
als Geld- und Werttransporteur führt.
b) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige
Kurzwaffe während einer traditionellen
Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch)
führt.
c) Derjenige, der als Inhaber eines
Jahresjagdscheins eine erlaubnispflichtige
Kurzwaffe während der
berechtigten Jagdausübung führt.
2.27 Wer benötigt keinen Waffenschein? a) Berufssoldaten, die im Manöver ihre
private Schusswaffe (z.B. Double-
Action-Revolver) als Ergänzung
mitführen.
b) Verantwortliche Führer von Wasserfahrzeugen,
wenn sie an Bord
der Wasserfahrzeuge eine erlaubnispflichtige
Signalwaffe führen.
c) Personen, die eine Waffe mit dem
Zulassungszeichen "PTB im Viereck"
in der Öffentlichkeit tragen und Inhaber
des Kleinen Waffenscheins sind.
I. Waffenrecht
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25
2.28 Was darf der Inhaber eines Kleinen
Waffenscheins?
a) Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen
"PTB im Kreis" in der Öffentlichkeit
(ausgenommen öffentliche
Veranstaltungen) führen.
b) Druckluft- und CO2-Waffen mit dem
Zulassungszeichen "F im Fünfeck"
in der Öffentlichkeit (ausgenommen
öffentliche Veranstaltungen) führen.
c) Erlaubnispflichtige Schusswaffen
lediglich vorübergehend, höchstens
aber für einen Monat von einem
Berechtigen zur sicheren Lagerung
übernehmen.
2.29 Wer ist sachkundig im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Wer mehr als zehn Leistungsnadeln
geschossen hat.
b) Wer die Sachkundeprüfung
bestanden hat.
c) Wer länger als zwölf Monate Mitglied
in einem Schießsportverein ist.
2.30 Wer ist sachkundig im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss
die Sachkundeprüfung
erfolgreich abgelegt hat.
b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung,
Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen
betraut waren.
c) Derjenige, der erfolgreich seine
Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk
abgelegt hat.
2.31 Was bedeutet "führen" im Sinne des
Waffengesetzes?
Das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb
der eigenen Wohnung, Geschäftsräume
oder des eigenen befriedeten Besitztums.
2.32 "Führen" im Sinne des Waffengesetzes
bedeutet Ausübung der
tatsächlichen Gewalt...
a) in der eigenen Wohnung.
b) außerhalb des eigenen
befriedeten Besitztums.
c) durch den Waffenhändler im
Geschäftsraum.
I. Waffenrecht
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2
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2.33 "Führen" im Sinne des Waffengesetzes
liegt vor, wenn die Waffe....
a) in der eigenen Wohnung im Holster
getragen wird.
b) im Treppenhaus eines fremden
Mehrfamilienhauses im Holster
getragen wird.
c) im eigenen PKW in der offenen
Seitenablage transportiert wird.
2.34 Durch wen und wie wird die Zuverlässigkeit
einer Person festgestellt?
Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen
Behörde an Hand von Auskünften aus dem
Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen
Verfahrensregister und
einer Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
geprüft.
2.35 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes
in der Regel nicht mehr zuverlässig?
a) Jeder, der wegen einer vorsätzlich
begangenen Straftat zu einer Geldstrafe
von mindestens 60 Tagessätzen
verurteilt wurde.
b) Jeder, der wegen der Begehung
von zwei verschiedenen vorsätzlichen
Straftaten zu Geldstrafen in
Höhe von jeweils 20 Tagessätzen
verurteilt wurde.
c) Jeder der wegen einer vorsätzlichen
Geschwindigkeitsüberschreitung
seinen Führerschein für mehr als 60
Tage abgeben musste.
2.36 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes
nicht zuverlässig bzw. nicht
geeignet?
a) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen
Straftat vor 8 Jahren zu einer
Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt
wurde.
b) Jeder, der aus einem anerkannten
Schießsportverband ausgeschlossen
wurde.
c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass er mit
Waffen oder Munition unsachgemäß
umgehen wird, ohne dass
bereits mit den Waffen oder der
Munition etwas passiert ist.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
Seite 27
27
2.37 Durch wen und wie wird die
persönliche Eignung einer
Person festgestellt?
Die persönliche Eignung wird von der zuständigen
Behörde geprüft; ggf. ist ein amts- oder
fachärztliches oder fachpsychologisches
Zeugnis beizubringen.
2.38 Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes
nicht über die erforderliche
persönliche Eignung zum
Waffenbesitz.
a) Alle Personen unter 25 Jahren, wenn
sie kein amts- oder fachärztliches
oder fachpsychologisches Zeugnis
über ihre geistige und körperliche
Eignung vorlegen können.
b) Personen, bei denen Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass sie
psychisch krank oder debil sind.
c) Personen, bei denen Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass sie
alkoholabhängig sind.
2.39 Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen
Vorschriften eine....
a) Einzelladerwaffe.
b) Repetierwaffe.
c) halbautomatische Waffe.
2.40 Was ist ein Schalldämpfer
waffenrechtlich gesehen?
a) Er ist ein verbotener Gegenstand.
b) Er ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
c) Er steht der Schusswaffe gleich,
für die er bestimmt ist.
2.41 Was sind Repetierwaffen im Sinne
des Waffengesetzes?
Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines
Schusses über einen von Hand zu betätigenden
Mechanismus Munition aus einem Magazin
in das Patronenlager nachgeladen wird.
2.42 Was versteht man unter "Besitz" im
Sinne des Waffengesetzes?
Im Sinne des WaffG besitzt jemand eine Waffe
oder Munition, wenn er die tatsächliche Gewalt
über diese Gegenstände ausübt.
2.43 Was versteht man unter "Ausübung
der tatsächlichen Gewalt"?
Die tatsächliche Gewalt über eine Waffe übt
aus, wer die Möglichkeit hat, über die Waffe
nach eigenem Willen zu verfügen. Es kommt
dabei nicht auf die Eigentumsverhältnisse an.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
Seite 28
28
2.44 Kann man eine im Ausland erworbene
erlaubnispflichtige Schusswaffe in
die Bundesrepublik einführen /
verbringen?
a) Ja, ohne Einschränkung.
b) Ja, mit Waffenbesitzkarte.
c) Ja, mit einer vorherigen Verbringungserlaubnis
der zuständigen
Behörde.
2.45 Was versteht man unter "verbringen"
im Sinne des WaffG?
Waffen oder Munition werden verbracht, indem
sie den Geltungsbereich des Waffengesetzes
zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel
des Besitzwechsels verlassen, oder in diesen
Geltungsbereich eingeführt werden. Dies beinhaltet
auch die Durchreise durch die Bundesrepublik
Deutschland.
Das Verbringen erlaubnispflichtiger Waffen und
Munition bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis
(Verbringungserlaubnis).
2.46 Was bedeutet der Rechtsbegriff
"Mitnahme einer Schusswaffe"?
a) Von zu Hause auf den Schießstand
mitnehmen.
b) Von zu Hause in die Wohnung
eines Freundes mitnehmen.
c) Zur Wettkampfteilnahme ins
Ausland mitnehmen.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
Seite 29
29
2.47 Was muss ein Waffenbesitzer veranlassen,
wenn er seine erlaubnispflichtige
Schusswaffe in einem anderen
Mitgliedsstaat der Europäischen
Union verkaufen möchte?
a) Nichts, der Verkauf von erlaubnispflichtigen
Schusswaffen in das
europäische Ausland ist generell
erlaubnisfrei.
b) Er lässt sich die Erwerbserlaubnis des
Käufers vorlegen, überlässt diesem
dann die Waffe. Der Käufer meldet die
Waffe nach Erhalt in seinem Heimatland
an. Anschließend schickt er dem
Verkäufer eine Kopie der Anmeldung,
damit dieser die Waffe bei seiner
Behörde abmelden kann.
c) Er bittet den Käufer um Übersendung
einer Erlaubnis des Empfängerlandes
zur Einfuhr der Waffe.
Anschließend beantragt der Verkäufer
bei seiner zuständigen Behörde
eine Erlaubnis zum dauerhaften
Verbringen der Waffe ins Ausland.
Erst nach Erlaubniserteilung
darf die Waffe verbracht werden.
Dies ist dem BKA zu melden.
2.48 Was versteht man unter dem Begriff
"Europäischer Feuerwaffenpass"?
a) Einen europaweit gültigen Waffenschein
für gefährdete Personen, die
gegenüber dem Bundesverwaltungsamt
ein besonderes Schutzbedürfnis
glaubhaft gemacht haben.
b) Eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte,
die die Waffenmitnahme auf
Reisen in Mitgliedstaaten der EU
gestattet.
c) Ein von der EU standardisiertes
Waffenbesitzdokument, das aber
erst mit einer Erlaubnis des Einreiselandes
zur Waffenmitnahme
berechtigt.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
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30
2.49 Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte
eine im Ausland erworbene
Schusswaffe in die Bundesrepublik
Deutschland einführen?
a) Ja, aber nur wenn sich in der Waffenbesitzkarte
ein entsprechender Voreintrag
der zuständigen Erlaubnisbehörde
befindet.
b) Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen
bei der zuständigen Erlaubnisbehörde
anzumelden.
c) Nein, man benötigt vor der Einfuhr
eine Verbringungserlaubnis der
zuständigen Behörde.
2.50 Wer benötigt keine
Waffenbesitzkarte?
a) Derjenige, der eine Druckluftwaffe
mit dem Zulassungszeichen "F im
Fünfeck" erwirbt.
b) Derjenige, der eine Schreckschuss-
, Reizstoff- oder Signalwaffe mit
dem Zulassungszeichen "PTB im
Kreis" erwirbt.
c) Derjenige, der einen doppelläufigen
Perkussions-Vorderlader erwirbt,
wenn das Modell dieser Waffe vor
dem 01.01.1871 hergestellt worden
ist.
2.51 Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte
(ausgenommen Jäger und
Büchsenmacher)?
a) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige
Schusswaffe nur vorübergehend
auf einem Schießstand zum
dortigen Schießen erwirbt.
b) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige
Schusswaffe nur vorübergehend für
einen Zeitraum von weniger als einem
Monat von einem Berechtigten leiht.
c) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige
Schusswaffe nur vorübergehend
von einem Berechtigten zur
gewerbsmäßigen Beförderung,
bzw. Lagerung übernimmt.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
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2.52 Welche Angaben zu einer Waffe
werden in einer Waffenbesitzkarte
eintragen?
a) Waffenart, Bezeichnung der Munition
oder des Kalibers, Hersteller- /
Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung,
Herstellungsnummer
und Tag des Überlassens, sowie
der Name und die Anschrift des
Überlassers.
b) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder
Warenzeichen, Beschusszeichen,
Seriennummer und Tag des Überlassens,
sowie der Name und die Personalausweisnummer
des Überlassers.
c) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder
Warenzeichen, Nummer der Waffenherstellungserlaubnis
und Tag des
Überlassens, sowie der Name und
die Waffenbesitzkartennummer des
Überlassers.
2.53 Eine Schusswaffe ist "zugriffsbereit"
im Sinne des Waffengesetzes,...
a) wenn sie mit wenigen schnellen
Handgriffen in Anschlag gebracht
werden kann.
b) wenn sie im abgeschlossenen Koffer
im Kfz untergebracht ist.
c) wenn sie ungeladen im unverschlossenen
Handschuhfach liegt.
2.54 Wer hat Umgang mit einer Waffe
oder Munition?
Umgang hat, wer erwirbt, besitzt, überlässt,
führt, verbringt, mitnimmt, schießt, herstellt,
bearbeitet, instand setzt oder Handel treibt.
2.55 Was regelt das Waffengesetz? Das Waffengesetz regelt den Umgang mit
Waffen oder Munition unter Berücksichtigung
der Belange der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung.
2.56 Waffenrechtlich gesehen ist der
Schaft eines Gewehres...
a) ein wesentlicher Teil der Schusswaffe.
b) kein wesentlicher Teil einer
Schusswaffe.
c) ein erlaubnispflichtiges Zubehörteil
einer Schusswaffe.
2.57 Wann ist eine Waffe "zugriffsbereit"
(im Sinne des WaffG)?
Wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in
Anschlag gebracht werden kann.
I. Waffenrecht
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Waffenrechtliche Begriffe
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2.58 Wer schießt im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Jeder, der in der Öffentlichkeit seine
Waffe lädt.
b) Jeder, der mit seiner Waffe eine
Platzpatrone (Kartuschenmunition)
abfeuert.
c) Jeder, der mit einem Schaftböller
(ähnlich wie ein Vorderlader zu handhaben)
in der Öffentlichkeit böllert.
2.59 Was bedeutet "schießen" im Sinne
des Waffengesetzes?
Im Sinne des WaffG schießt jemand, der mit
einer Schusswaffe ein Geschoss durch einen
Lauf verschießt, Kartuschenmunition
abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition
Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt
oder pyrotechnische Munition verschießt.
2.60 Darf man zu Silvester mit einem
Revolver .38 Spezial Platzpatronen
(Kartuschenmunition) verschießen?
a) Nein.
b) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der
behördlich genehmigten "Knallzeit"
zulässig, wenn man sich zudem
auf einem befriedeten Grundstück
befindet.
c) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der
behördlich genehmigten "Knallzeit"
zulässig, wenn man sich zudem
auf seinem eigenen, befriedeten
Grundstück befindet.
2.61 Was bedeutet für einen Sportschützen
der Rechtsbegriff "Zu einem vom
Bedürfnis umfassten Zweck oder im
Zusammenhang damit"?
a) Der Schütze darf die Waffe in der
fremden Wohnung mit Einwilligung
des Hausrechtsinhabers zu
Schutzzwecken führen.
b) Der Schütze transportiert seine defekte
Schusswaffe zur Reparatur
zum Büchsenmacher.
c) Die Schusswaffe wird am Wohnort
des Schützen von ihm über mehrere
Tage in einem Autotresor im Kofferraum
des PKW´s transportiert.
2.62 Welche Voraussetzungen müssen
gegeben sein, damit der Rechtsbegriff
"sportliches Schießen" erfüllt wird?
Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn
nach festen Regeln einer genehmigten
Sportordnung geschossen wird.
I. Waffenrecht
Themenbereich
2
Waffenrechtliche Begriffe
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33
2.63 Wann ist eine Schusswaffe im Sinne
des Waffengesetzes "schussbereit"?
a) Wenn sie griffbereit im Holster
getragen wird.
b) Wenn das Schlagstück / Schlagbolzen
bei entladener Waffe gespannt und
entsichert ist.
c) Wenn sich Geschosse oder Patronen
in der Waffe befinden.
2.64 Wann ist eine Waffe "schussbereit"
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Wenn sie geladen und gespannt ist.
b) Wenn sie geladen, aber entspannt
und gesichert ist.
c) Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt
ist.
d) Immer.
2.65 Wann ist eine Waffe "schussbereit"
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Waffe geladen, aber gesichert und
im abgeschlossenen Koffer.
b) Waffe ungeladen und ohne Magazin
in der Hosentasche.
c) Waffe ungeladen in der Hand.
2.66 Wann ist eine Schusswaffe
"schussbereit" im Sinne des
Waffengesetzes?
a) Wenn sie mit wenigen Griffen in
Anschlag zu bringen ist.
b) Wenn sie geladen ist.
c) Wenn sie im Holster mitgeführt wird.
2.67 Wann ist eine Waffe "schussbereit"
im Sinne des Waffengesetzes?
a) Wenn sie ungeladen im Holster
getragen wird.
b) Wenn sie in einem verschlossenen
Koffer liegt und sich eine Patrone
im Patronenlager befindet.
c) Wenn das Magazin in der Waffe mit
Patronen gefüllt ist und die Waffe
im unverschlossenen Handschuhfach
eines PKW liegt.
I. Waffenrecht
Themenbereich
2
Waffenrechtliche Begriffe
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34
2.68 In welchem zeitlichen Mindestabstand
werden die Inhaber waffenrechtlicher
Erlaubnisse erneut auf
ihre Zuverlässigkeit und ihre
persönliche Eignung geprüft?
Mindestens alle drei Jahre.
2.69 Welche Voraussetzungen müssen
Sie als Antragsteller für die Erteilung
einer Waffenbesitzkarte erfüllen?
1. Ich muss ein Bedürfnis nachweisen.
2. Ich muss die persönliche Eignung besitzen.
3. Ich muss die erforderliche Zuverlässigkeit
besitzen.
4. Ich muss die erforderliche Sachkunde
nachweisen.
5. Ich muss das 18. Lebensjahr vollendet
haben.
2.70 Das Fortbestehen des Bedürfnisses
wird nach erstmaliger Erteilung einer
waffenrechtlichen Erlaubnis von der
Behörde erneut geprüft.
Welche Frist hat der Gesetzgeber
hier vorgesehen?
Drei Jahre.
2.71 Eine Erlaubnis zum Führen einer
Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes
ist erforderlich, wenn
a) ... sie entladen in der unverschlossenen
Aktentasche mitgeführt wird.
b) ... sie geladen in einer verschlossenen
Aktentasche mitgeführt wird.
c) ... sie sich entladen im unverschlossenen
Handschuhfach eines
PKW befindet und die Munition in
einem Metallbehältnis mit
Schwenkriegelschloss im Kofferraum
mitgeführt wird.
2.72 Welcher Sportschütze muss für die
erstmalige Erteilung einer Erlaubnis
zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen
ein amts- oder fachärztliches
oder fachpsychologisches Zeugnis
über seine geistige Eignung
vorlegen?
a) Ein 18-jähriger, der ein Kleinkalibergewehr
erwerben möchte.
b) Ein 19-jähriger, der eine Doppelflinte
im Kaliber 12/70 erwerben möchte.
c) Ein 22-jähriger, der einen großkalibrigen
Revolver erwerben möchte.
I. Waffenrecht
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2
Waffenrechtliche Begriffe
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35
2.73 Wer benötigt als Sportschütze ein
amts- oder fachärztliches oder
fachpsychologisches Gutachten?
Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis-
und bedürfnispflichtige Waffe erwerben
wollen - außer Schusswaffen bis .22 l.r. /
lfB. (mit Randzündung), sowie Flinten bis
Kaliber 12.
2.74 Welcher Sportschütze muss sich einer
amts- oder fachärztlichen oder
fachpsychologischen Untersuchung
unterziehen, um seine persönliche
Eignung zum Waffenerwerb
nachzuweisen?
a) 18-jähriger Sportschütze für eine
Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)
b) 21-jähriger Sportschütze für ein
Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)
c) 24-jähriger Sportschütze für eine
als erste Großkaliberwaffe zu
erwerbende halbautomatische
Pistole .45 ACP
2.75 Für den Erwerb welcher Schusswaffe
bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
a) mehrschüssiger Vorderladerrevolver
b) CO2-Pistole mit Zeichen
c) Gaspistole mit Zulassungszeichen
2.76 Für den Erwerb welcher der nachfolgend
genannten Waffen bedarf es
einer Waffenbesitzkarte?
a) Druckluftgewehre ohne Zulassungszeichen
"F im Fünfeck", die
nach dem 01.01.1970 hergestellt
wurden (ausgenommen DDRProduktion).
b) Perkussionsrevolver, deren Modell
vor dem 01.01.1871 entwickelt
wurde.
c) Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen
"F im Fünfeck" und
"PTB im Viereck".
I. Waffenrecht
Themenbereich
2
Waffenrechtliche Begriffe
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36
2.77 Für den Erwerb welcher Waffen bedarf
es keiner Waffenbesitzkarte?
a) Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen
"F im Fünfeck"
b) doppelläufige Waffen mit Funkenzündung
(Stein- / Radschloss),
deren Modell vor dem 01.01.1871
entwickelt wurde
c) Einzelladerlangwaffen in .22 l.r.
(.22 lfB)
I. Waffenrecht
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3
Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
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37
3.01 Welches Kennzeichen muss u.a.
auf einem Großkaliber-Revolver
angebracht sein?
a) Bezeichnung der Munition
b) Herstellerzeichen
c) Warnhinweis "Gefährlich:"
3.02 Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise
eine Feuerwaffe?
a) Name des Besitzers
b) Beschusszeichen
c) Lauflänge
3.03 Welche der nebenstehenden
Kennzeichen sind nicht auf einer
waffenbesitzkartenpflichtigen
Schusswaffe zu finden?
a)
b)
c)
3.04 Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise
eine Schusswaffe?
1. Name, Firma oder Marke eines Waffenherstellers
oder -händlers, der im Geltungsbereich
dieses Gesetzes eine gewerbliche
Niederlassung hat,
2. die Bezeichnung der Munition; sofern keine
Munition verwendet wird, die Bezeichnung
der Geschosse,
3. eine fortlaufende Nummer,
4. Beschusszeichen.
3.05 Wie sind Schreckschuss-, Reizstoffund
Signalwaffen gekennzeichnent,
deren Erwerb und Besitz erlaubnisfrei
ist?
Durch das Zulassungszeichen "PTB im Kreis"
(PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
I. Waffenrecht
Themenbereich
3
Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
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38
3.06 Welche Kennzeichnung muss eine
erlaubnispflichtige Feuerwaffe
mindestens aufweisen?
a) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer,
Modell, Bezeichnung der
Munition
b) Hersteller- oder Händlerzeichen,
Seriennummer, Beschusszeichen,
Bezeichnung der Munition
c) Hersteller- oder Händlerzeichen,
Seriennummer, Herstellungsjahr,
Bezeichnung der Munition
3.07 Welche Kennzeichen müssen auf der
kleinsten Verpackungseinheit von
Patronen angebracht sein?
a) Hersteller- oder Fertigungszeichen,
Anzahl, Fertigungsserie, Patronendaten,
Zulassungszeichen
b) Herstellungsdatum, Patronenkaliber
c) keine
3.08 Welche Kennzeichnung muss die
Randfeuerpatrone aufweisen?
a) Kaliberangabe auf der Hülse.
b) Herstellerzeichen und Bezeichnung
der Munition auf der Hülse.
c) Kaliber und Herstellerzeichen auf der
Hülse.
3.09 Welche Kennzeichnung muss die
Zentralfeuerpatrone aufweisen?
a) Kaliberangabe und Geschossart
auf dem Hülsenboden.
b) Herstellerzeichen auf dem
Hülsenhals.
c) Herstellerzeichen und Bezeichnung
der Munition auf der Hülse.
3.10 Woran erkennt man die für eine
Waffe zugelassene Munition?
a) Wenn die Angaben auf der kleinsten
Verpackungseinheit mit den
Angaben auf der Waffe übereinstimmen.
b) Wenn man die Munition von einem
Sportwaffenhändler hat.
c) Wenn sie ins Patronenlager eingeführt
werden kann.
I. Waffenrecht
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3
Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
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3.11 Was bedeutet der Zusatz "R" in
der Munitionsbezeichnung?
a) Patrone mit Rand
b) Randfeuerpatrone
c) Patrone für Revolver (R = Revolver)
3.12 Welche zusätzlichen Angaben
müssen Schrotpatronen im
Kaliber 12/70 aufweisen?
a) keine zusätzlichen Angaben
erforderlich
b) auf der Hülse die Längenangabe 70
c) Angabe der Anzahl der Schrote
3.13 Welche Kennzeichen müssen auf
Zentralfeuermunition angebracht
sein?
Auf der Hülse der Munition müssen das
Herstellerzeichen und die Bezeichnung der
Munition angebracht sein.
3.14 Welche Kennzeichen müssen auf
der kleinsten Verpackungseinheit
der Munition angebracht sein?
- das Herstellerzeichen
- das Fertigungszeichen (Fertigungsserie)
- die Bezeichnung der Munition
- Zulassungszeichen
- die Anzahl der Patronen
3.15 Welche Kennzeichen müssen auf der
kleinsten Munitionsverpackungseinheit
angebracht sein?
a) Herstellerzeichen, Bezeichnung
der Munition, Fertigungsserie
(Losnummer), Zulassungszeichen,
Anzahl der Patronen
b) Herstellerzeichen, Bezeichnung der
Munition, Anzahl der Patronen in der
Packung, Herstellungsjahr, Zulassungszeichen
c) Herstellerzeichen, Bezeichnung der
Munition, Anzahl der Patronen in der
Packung, Fertigungsserie (Losnummer),
Herstellungsdatum
3.16 Welche Kennzeichnung muss
auf einer Zentralfeuerpatrone
angebracht sein?
a) Bezeichnung der Munition und
Geschossart.
b) Bezeichnung der Munition und
Herstellerzeichen.
c) Bezeichnung der Munition und
Losnummer.
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Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
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3.17 Welche Kennzeichnung muss auf
einer Randfeuerpatrone angebracht
sein?
a) Bezeichnung der Munition
b) Randfeuer
c) Herstellerzeichen und Bezeichnung
der Munition
3.18 Woran erkennt man die für eine
Waffe zugelassene Munition?
a) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit
stimmen mit den
Angaben auf der Waffe überein.
b) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit
stimmen mit den Angaben
in der Waffenbesitzkarte überein.
c) Die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit
stimmen mit den Angaben
auf dem Verschluss der Waffe
überein.
3.19 Welche Angaben befinden sich auf
Patronen mit Flintenlaufgeschossen
im Kaliber 12/67,5?
a) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe
12 und das Beschusszeichen,
auf der Hülse zusätzlich Angaben
über die Hülsenlänge und das
Geschossgewicht.
b) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe
12 und der Verwendungszweck
(J = Jagd / S = Sport), auf der Hülse
zusätzlich Angaben über die Hülsenlänge.
c) Auf dem Hülsenboden die Kaliberangabe
12, auf der Hülse zusätzlich
Angaben über die Hülsenlänge und
den Hersteller.
3.20 Welche Kennzeichnung muss auf
einer Randfeuerpatrone angebracht
sein?
a) Herstellerzeichen und Bezeichnung
der Munition auf der Hülse.
b) Kaliberangabe auf dem Hülsenboden
c) Beschusszeichen und Nummer des
Fertigungsloses
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Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
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3.21 Welche Bedeutung hat ein
Beschusszeichen?
a) Sicherheitsüberprüfung der Waffe
beim zuständigen TÜV.
b) Die Waffe ist durch die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt auf Funktionsfähigkeit
geprüft.
c) Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit,
Maßhaltigkeit und
richtige Kennzeichnung durch ein
anerkanntes Beschussamt
geprüft.
3.22 Welche Bedeutung hat ein
Beschusszeichen auf einer
Feuerwaffe?
a) Haltbarkeit, Funktionssicherheit,
Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung
der Waffe wurden durch
ein Beschussamt geprüft.
b) Es handelt sich um eine gebrauchte
Waffe.
c) Es handelt sich um eine Sportwaffe.
3.23 Welches Beschusszeichen trägt ein
in der Bundesrepublik beschossener
Revolver .357 Magnum?
a) Bundesadler, V
b) Bundesadler, N
c) Bundesadler, PN
3.24 Auf welchem Waffenteil muss das
Beschusszeichen auch angebracht
sein?
a) Auf dem Lauf.
b) Auf dem Schaft.
c) Auf dem Visier.
3.25 Was bedeutet das Beschusszeichen
?
a) Die Waffe ist behördlich geprüft
und zum Schießen zugelassen.
b) Die Gebühren sind bezahlt.
c) Die Waffe ist gebraucht.
3.26 Woran erkennt man, ob eine
Schusswaffe zum Schießen
zugelassen ist?
Die Waffe muss ein gültiges Prüf- und/oder
Beschusszeichen tragen.
I. Waffenrecht
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Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
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3.27 Was bedeutet das Beschusszeichen? Die Waffe wurde auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit,
Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung
behördlich geprüft
3.28 Wann ist eine Schusswaffe erneut
zum Beschuss vorzulegen?
Wenn ein wesentliches Teil ausgetauscht,
verändert oder instandgesetzt worden ist.
3.29 Darf eine Waffe ohne Beschusszeichen
einem anderen zum Schießen
überlassen werden?
Nein.
(Ausgenommen sind Schusswaffen, die vor
dem 1. Januar 1891 hergestellt wurden oder
für die von einem Beschussamt eine Bescheinigung
darüber ausgestellt wurde, dass der
Beschuss der Waffe nicht durchgeführt werden
kann.)
3.30 Handfeuerwaffen müssen Beschusszeichen
tragen. Was wird geprüft?
- Haltbarkeit,
- Funktionssicherheit,
- Maßhaltigkeit und
- richtige Kennzeichnung.
3.31 Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen
ohne Beschusszeichen
auf Schießstätten schießen?
a) Ja, weil es sich hier um Nachbauten
von historischen Schusswaffen (Original
vor 1891 hergestellt) handelt.
b) Grundsätzlich nein, alle nach dem
01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen
müssen amtliche Beschusszeichen
tragen.
c) Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.
3.32 Welche Schusswaffe muss ein amtliches
Beschusszeichen tragen?
a) ein jetzt hergestellter Nachbau
einer Steinschlosspistole
(Orig

zav.hoz 14-06-2012 11:46

Молодец Sсhurawi - полезное дело. Интересно только, есть ли отличия по версиям разных дахфербандов?
schurawi 14-06-2012 19:11

различия в билетах или признании захкунде?
вроде как каждый ферайн или дахфербанд может сво билеты штамповать. лиж бы онии были одобрены орднунгсамтом... но точно не скажу. могу и ошибться.
мне в моем бывшем ферайне пытались ставить палки в колеса навязывая частного и дорогого экзаменатора... типа мы чужие захкунде не признаем... пока каммарад по стрельбе с шсляйтераусвайсом от резервистов и резервистским захкунде не попросил их засунуть свой язык... . потом он справились на то, что в соревнованиях нельзя штандауфзихт делать... вобщем положил я на этх фанатов пневмы, луков и мелканов, и ушел к собратьям по духу.
alex-ice 15-06-2012 02:34

Ипать, cколько словов и фсё на немецком .
Вот меня всегда удивляло, что грузчики из югославии при помощи 3-х слов обЪясняют все жизненные явления.
schurawi 17-06-2012 12:29

софтвер билеты на захкунде. вроде как тестовую версию скачать можно.


http://www.lern-o-mat.de/Waffensachkunde/

Marsius 19-06-2012 16:27

Спасибо!..

P.S.:

..там вроде ещё должна "линейка-шпаргалка" прилагаться...

Gino 702 19-06-2012 21:45

http://www.dsb.de/media/PDF/Re...hkunde_2010.pdf
Крестиками отмечены ответы, которые законодатели считают правильными.
schurawi 21-06-2012 20:04

http://www.waffen-braun.de/upl...n_sachkunde.pdf

Германия

Захкунде.